Donnerstag, 15. Mai 2014

Zunehmender Druck auf NGOs in Russland

Die für Nichtregierungsorganisationen zuständigen Aufsichtsorgane sollen in Russland künftig das Recht erhalten, die Tätigkeit von NGOs ohne Gerichtsbeschluss für bis zu sechs Monate auszusetzen. Das russische Justizministerium plädiert für eine entsprechende Änderung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die neue Regelung soll für NGOs gelten, die unter das berüchtigte „Agentengesetz“ fallen, d. h. ausländische Finanzierung erhalten, „politisch tätig“ sind und sich nicht als „ausländische Agenten“ registriert haben. Bisher hat dies nur eine einzige NGO getan.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten hat sich gegen diese Änderung ausgesprochen. Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von NGOs sollten auf freiwilliger oder gerichtlicher Basis geregelt werden, betonte der Vorsitzende des Rates Michail Fedotov. Dies entspreche auch der Position des russischen Verfassungsgerichts. Eine zwangsweise Registrierung von NGOs als ausländische Agenten stünde hingegen zur Rechtsauffassung des Gerichts im Widerspruch.

NGOs geraten in Russland immer mehr unter Druck. Vor einigen Tagen haben in Petersburg erneute Überprüfungen eingesetzt, betroffen sind bisher in erster Linie die "Soldatenmütter". Anlass sei die Eingabe eines Bürgers bei der Staatsanwaltschaft. Sie werden im Hinblick auf einen angeblichen Verstoß gegen das Extremismus-Gesetz sowie das NGO-Gesetz überprüft

Neue Erkenntnisse können sich aus dieser Prüfung kaum ergeben, da die angeforderten Dokumente beim Justizministerium ohnehin bekannt sind. Dies geht aus der Auskunft von Ella Poljakova (der Vorsitzenden der „Soldatenmütter“) hervor: „Wie im letzten Jahr verlangt man von uns Finanzunterlagen und Dokumente über die Tätigkeit der Organisation, das heißt im Wesentlichen alles, was wir sowieso jährlich dem Justizministerium vorlegen. Neue Dokumente finden sich in der Liste des Staatsanwalts nicht.“
Die Organisation betont, dass bei keiner der früheren Überprüfungen der Organisationen Gesetzesverstöße festgestellt worden seien 

Das Stadtgericht von Novotscherkassk hat am 14. Mai sein Urteil im Verfahren gegen die „Don-Frauen“ verkündet. Die NGO wurde verpflichtet, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Vermutlich werden sich die "Don-Frauen" an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

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