Die für Nichtregierungsorganisationen zuständigen Aufsichtsorgane
sollen in Russland künftig das Recht erhalten, die Tätigkeit von NGOs ohne Gerichtsbeschluss für bis zu sechs
Monate auszusetzen.
Das russische Justizministerium plädiert für eine entsprechende
Änderung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die neue Regelung soll
für NGOs gelten, die unter das berüchtigte „Agentengesetz“ fallen, d. h.
ausländische Finanzierung erhalten, „politisch tätig“ sind und sich
nicht als „ausländische Agenten“ registriert haben. Bisher hat dies nur
eine einzige NGO getan.
Der
Menschenrechtsrat beim Präsidenten hat sich gegen diese Änderung
ausgesprochen. Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von NGOs sollten
auf freiwilliger oder gerichtlicher Basis geregelt werden, betonte der
Vorsitzende des Rates Michail Fedotov. Dies entspreche auch der Position des russischen
Verfassungsgerichts. Eine zwangsweise Registrierung von NGOs als
ausländische Agenten stünde hingegen zur Rechtsauffassung des Gerichts im Widerspruch.
NGOs
geraten in Russland immer mehr unter Druck. Vor einigen Tagen haben in
Petersburg erneute Überprüfungen eingesetzt, betroffen sind bisher in
erster Linie die "Soldatenmütter". Anlass sei die Eingabe eines Bürgers
bei der Staatsanwaltschaft. Sie werden im Hinblick auf einen angeblichen
Verstoß gegen das Extremismus-Gesetz sowie das NGO-Gesetz überprüft
Neue
Erkenntnisse können sich aus dieser Prüfung kaum ergeben, da die
angeforderten Dokumente beim Justizministerium ohnehin bekannt sind.
Dies geht aus der Auskunft von Ella Poljakova (der Vorsitzenden der
„Soldatenmütter“) hervor: „Wie im letzten Jahr verlangt man von uns
Finanzunterlagen und Dokumente über die Tätigkeit der Organisation, das
heißt im Wesentlichen alles, was wir sowieso jährlich dem
Justizministerium vorlegen. Neue Dokumente finden sich in der Liste des
Staatsanwalts nicht.“
Die Organisation betont, dass bei keiner der früheren Überprüfungen der Organisationen Gesetzesverstöße festgestellt worden seien
Das
Stadtgericht von Novotscherkassk hat am 14. Mai sein Urteil im
Verfahren gegen die „Don-Frauen“ verkündet. Die NGO wurde verpflichtet,
sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Vermutlich werden sich die "Don-Frauen" an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.
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