Klage gegen diffamierendes Urteil eingereicht
Wie angekündigt, ist das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial St. Petersburg inzwischen am 17. Januar gegen die Gerichtsentscheidung vom 12. Dezember letzten Jahres in Revision gegangen.
Das ADZ erklärte dieses Urteil (das den Verein als „ausländischen Agenten" definiert und ihn zur Registrierung als solchen verpflichtet) für ungesetzlich und unbegründet. Das Gericht habe juristisch wesentliche Umstände falsch eingeschätzt und das Gesetz sowie Normen des internationalen Rechts (mehrere Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten) falsch ausgelegt.
Die Schlussfolgerungen des Gerichts stünden im Widerspruch zu denen des Lenin-Bezirksgerichts vom 7. Oktober. Das Bezirksgericht hatte die Überprüfung des ADZ durch die Staatsanwaltschaft für ungesetzlich und unbegründet erklärt. Das Stadtgericht hatte diese Entscheidung am 16. Dezember bestätigt.
Das ADZ wies nochmals darauf hin, dass ihm allein der Bericht an das UN-Komitee gegen Folter als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ zur Last gelegt worden war. Dieser Bericht war 2012 erstellt und bereits am 18. November 2012 auf der Sitzung des Komitees in Genf vorgestellt worden, also vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November, eine Tatsache, die das Gericht unberücksichtigt ließ.
Die Arbeit der Organisation zum Schutz gefährdeter Minderheiten könne zudem nicht als „politische Tätigkeit“ im Sinne des NGO-Gesetzes definiert werden. Das angefochtene Gerichtsurteil verfolge das ADZ für seinen Kontakt mit dem UN-Komitee und die Übermittlung von Informationen.
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