Gericht erklärt Verwarnung für ungesetzlich
Das Gebietsgericht in Rjasan hat am 25. Dezember der Klage
von MEMORIAL Rjasan gegen seine Verwarnung vom 24. April stattgegeben.
Bei der staatsanwaltlichen Überprüfung von MEMORIAL Rjasan im
April 2013 waren zwar keinerlei Rechtsverstöße festgestellt worden, der Verband
war jedoch dennoch verwarnt und darauf hingewiesen worden, dass er vor einer
Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ keine politische Tätigkeit
betreiben dürfe.
Dagegen hatte MEMORIAL Rjasan geklagt. Das zuständige Rjasaner
Bezirksgericht hatte die Klage mit dem Argument zurückgewiesen, die Verwarnung
verletzte nicht die Rechte und Freiheiten der Organisation und trage nur empfehlendenCharakter. In der Urteilsbegründung war indes eindeutig festgestellt worden,
dass MEMORIAL nicht politisch tätig sei und es für die Verwarnung keinerleirechtliche Grundlage gegeben habe.
Gegen diese Gerichtsentscheidung waren sowohl die
Staatsanwaltschaft als auch MEMORIAL Rjasan in Revision gegangen. Das Gebietsgericht
erklärte die gegen den Verband ausgesprochene Verwarnung für ungesetzlich. Sie
sei ein „unzulässiger Verstoß gegen die Gesetzgebung über gesellschaftliche Vereinigungen“.
„Natürlich freuen wir uns über die heutige
Gerichtsentscheidung“, erklärte der Leiter der Organisation, Andrej Blinuschov.
„Wir sind der Auffassung, dass dieses Gerichtsurteil rechtmäßig ist. Die
Formulierungen des NGO-Gesetzes über „ausländische Agenten“, auf das sich die
Staatsanwaltschaft stützte, sind zu schwammig, und seine Anwendung bringt viele
NGOs in Gefahr, die nie politisch tätig waren.“
Quelle: http://www.hro.org/node/18384
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