Donnerstag, 26. Dezember 2013

MEMORIAL Rjasan gewinnt nach monatelangem Rechtsstreit




Gericht erklärt Verwarnung für ungesetzlich


Das Gebietsgericht in Rjasan hat am 25. Dezember der Klage von MEMORIAL Rjasan gegen seine Verwarnung vom 24. April stattgegeben.


Bei der staatsanwaltlichen Überprüfung von MEMORIAL Rjasan im April 2013 waren zwar keinerlei Rechtsverstöße festgestellt worden, der Verband war jedoch dennoch verwarnt und darauf hingewiesen worden, dass er vor einer Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ keine politische Tätigkeit betreiben dürfe.

Dagegen hatte MEMORIAL Rjasan geklagt. Das zuständige Rjasaner Bezirksgericht hatte die Klage mit dem Argument zurückgewiesen, die Verwarnung verletzte nicht die Rechte und Freiheiten der Organisation und trage nur empfehlendenCharakter. In der Urteilsbegründung war indes eindeutig festgestellt worden, dass MEMORIAL nicht politisch tätig sei und es für die Verwarnung keinerleirechtliche Grundlage gegeben habe.

Gegen diese Gerichtsentscheidung waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch MEMORIAL Rjasan in Revision gegangen. Das Gebietsgericht erklärte die gegen den Verband ausgesprochene Verwarnung für ungesetzlich. Sie sei ein „unzulässiger Verstoß gegen die Gesetzgebung über gesellschaftliche Vereinigungen“.

„Natürlich freuen wir uns über die heutige Gerichtsentscheidung“, erklärte der Leiter der Organisation, Andrej Blinuschov. „Wir sind der Auffassung, dass dieses Gerichtsurteil rechtmäßig ist. Die Formulierungen des NGO-Gesetzes über „ausländische Agenten“, auf das sich die Staatsanwaltschaft stützte, sind zu schwammig, und seine Anwendung bringt viele NGOs in Gefahr, die nie politisch tätig waren.“



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen