Am 19. Dezember wurde die erwartete und breit diskutierte Amnestie
aus Anlass des 20. Jahrestages der russischen Verfassung (am 12.
Dezember 2013) offiziell bekanntgegeben.
Die Amnestie betrifft soll über 25.000 Personen zugute kommen,
insbesondere jugendlichen Straftätern (Personen, die zur Zeit ihrer
Straftat unter 18 Jahre alt waren), Invaliden, Müttern mit
minderjährigen Kindern und Personen, die sich um das Vaterland verdient
gemacht haben.
Da der Straftatbestand „Rowdytum“ in die Bestimmungen einbezogen ist,
fallen auch die beiden Mitglieder der Punkband Pussy Riot, Nadezhda
Tolokonnikova und Maria Aljochina, unter den Erlass, ebenso Personen,
deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das gilt für die
inzwischen gegen Kaution freigelassenen Besatzungsmitglieder des
Greenpeace-Schiffs "Arctic Sunrise". Wie es heißt, könnte auch der
ehemalige Verteidigungsminister Anatolij Serdjukov einem Strafverfahren
entgehen.
Von den Personen, gegen die im Zusammenhang mit der Kundgebung auf
dem Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 ermittelt wird, profitieren offenbar
nur vier von der Amnestie (von denen zwei in Untersuchungshaft einsaßen
und bereits entlassen wurden).
Nicht von der Amnestie betroffen sind der inzwischen freigekommene
Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev, weil sie mehrfach verurteilt
wurden.
Die vorgeschriebenen bürokratischen Prozeduren
können die Verfahren durchaus noch in die Länge ziehen, bis zu sechs
Monaten. Die Hoffnung auf eine Freilassung etwa von Nadezhda
Tolokonnikova oder Maria Aljochina schon in den nächsten Tagen erwies
sich möglicherweise als verfrüht.
Arsenij Roginskij, Vorsitzender von MEMORIAL International, ist enttäuscht
vom Umfang der Amnestie: „Wir hatten auf eine viel umfassendere
Amnestie gehofft….“. Außerdem bestehe die Gefahr, dass nicht einmal alle
Personen, die für die Amnestie vorgesehen seien, wirklich in ihren
Genuss kämen. MEMORIAL International hatte in einer eigenen Erklärung zu diesem Anlass für eine möglichst umfassende Amnestie plädiert.
20.12.2013
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