Montag, 25. November 2013

"Zivilklagen" gegen NGOs: ADZ und "Don-Frauen"


Verhandlungen in Petersburg und Novotscherkassk

Am 25. November wurde die gerichtliche Auseinandersetzung um die „Zivilklage“ gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg fortgesetzt. Zu einer Entscheidung kam es noch nicht, die Verhandlung wurde auf den 12. Dezember vertagt.

Die Staatsanwaltschaft präzisierte die „Zivilklage“ dahingehend, dass sie das Gericht aufforderte, das Zentrum für eine nichtkommerzielle Organisation zu erklären, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Bisher war es darum gegangen, dass sich die Organisationen selbst als solche definieren und registrieren lassen sollten.

Von Seiten des Staatsanwalts wurde ein weiteres Gutachten vorgelegt, diesmal von zwei Juristen (ebenfalls vom Herzen-Institut, wie auch der zuvor bestellte Gutachter), das wiederum die Frage untersuchen sollte, ob der Rechenschaftsbericht des Zentrums an die UNO als „politische Tätigkeit“ zu bewerten sei. Dieses Gutachten hält fest, dass es keine gesetzlich festgeschrieben Definition für „politische Tätigkeit“ gebe und man sich daher an einem „analogen Gesetz“ orientieren müsse, und zwar am Parteiengesetz. Den Bestimmungen in diesem Gesetz zufolge sei der UNO-Bericht als „politische Tätigkeit“ zu betrachten.

Das ADZ brachte etliche Gegenargumente vor, nicht zuletzt auch die Tatsache, dass der Bericht an die Uno vor dem 9. November 2012 und damit eindeutig vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November erstellt wurde.

Ein ähnliches Verfahren – ebenfalls eine „Zivilklage“ – wurde am 25. November in Novotscherkassk verhandelt. Hier ging es um die Vereinigung der „Don-Frauen“, einer Friedens- und Menschenrechtsorganisation im Gebiet Rostow, die sich u. a. mit der Situation im Kaukasus und mit Frauenrechten befasst.

Der von den Don-Frauen pflichtgemäß veröffentlichte finanzielle Rechenschaftsbericht war als „politische Tätigkeit“ bewertet worden. Demnach ist die Organisation in der Lesart des Gesetzes ein "ausländischer Agent". Auch dieses Verfahren wurde nach längeren Debatten über verschiedene Gutachten und die Kompetenzen der jeweiligen Gutachter auf den 4. Dezember vertagt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen