Verhandlungen in Petersburg und Novotscherkassk
Am 25. November wurde
die gerichtliche Auseinandersetzung um die „Zivilklage“ gegen das
Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg fortgesetzt. Zu einer
Entscheidung kam es noch nicht, die Verhandlung wurde auf den 12. Dezember
vertagt.
Die Staatsanwaltschaft präzisierte
die „Zivilklage“ dahingehend, dass sie das Gericht aufforderte, das Zentrum für
eine nichtkommerzielle Organisation zu erklären, „die die Funktion eines
ausländischen Agenten ausübt“. Bisher war es darum gegangen, dass sich die Organisationen
selbst als solche definieren und registrieren lassen sollten.
Von Seiten des
Staatsanwalts wurde ein weiteres Gutachten vorgelegt, diesmal von zwei Juristen
(ebenfalls vom Herzen-Institut, wie auch der zuvor bestellte Gutachter), das wiederum die Frage untersuchen sollte, ob der Rechenschaftsbericht des Zentrums an die
UNO als „politische Tätigkeit“ zu bewerten sei. Dieses Gutachten hält fest,
dass es keine gesetzlich festgeschrieben Definition für „politische Tätigkeit“
gebe und man sich daher an einem „analogen Gesetz“ orientieren müsse, und zwar
am Parteiengesetz. Den Bestimmungen in diesem Gesetz zufolge sei der UNO-Bericht
als „politische Tätigkeit“ zu betrachten.
Das ADZ brachte etliche Gegenargumente
vor, nicht zuletzt auch die Tatsache, dass der Bericht an die Uno vor dem 9.
November 2012 und damit eindeutig vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am
21. November erstellt wurde.
Ein ähnliches Verfahren –
ebenfalls eine „Zivilklage“ – wurde am 25. November in Novotscherkassk
verhandelt. Hier ging es um die Vereinigung der „Don-Frauen“, einer Friedens-
und Menschenrechtsorganisation im Gebiet Rostow, die sich u. a. mit der Situation
im Kaukasus und mit Frauenrechten befasst.
Der von den Don-Frauen pflichtgemäß veröffentlichte finanzielle Rechenschaftsbericht war als „politische
Tätigkeit“ bewertet worden. Demnach ist die Organisation in der Lesart des Gesetzes ein "ausländischer Agent". Auch dieses Verfahren wurde nach längeren Debatten
über verschiedene Gutachten und die Kompetenzen der jeweiligen Gutachter auf den 4. Dezember vertagt.
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