Am 20. November 2013 hat
ein russisches Gericht erneut die Aufforderung an eine NGO, sich als
„ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, für ungesetzlich erklärt. Das
Bezirksgericht in Jekaterinburg gab mit dieser Entscheidung dem „Zentrum für
Information und Recht“, dem MEMORIAL-Zweig in Jekaterinburg, Recht und wies die
Staatsanwaltschaft des Gebiets Sverdlovsk an, die entsprechende Aufforderung
zurückzuziehen.
Als Beleg für die
„politische Tätigkeit“ der Organisation hatte die Staatsanwaltschaft eine
Diskussionsveranstaltung aufgeführt, die knapp zwei Monate vor Inkrafttreten
des „Agentengesetzes“ stattgefunden und die Verteidigung der Rechte von Rekruten
und Soldaten zum Thema hatte.
Am gleichen Tag wies das
Moskauer Stadtgericht die Klagen zweier MEMORIAL-Verbände zurück. Das
Menschenrechtszentrum MEMORIAL sowie die Internationale Gesellschaft MEMORIAL hatten
gegen die umfassenden und überfallartigen staatsanwaltlichen Überprüfungen im
Frühjahr geklagt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten
Instanz.
MEMORIAL hatte die Klage
mit einer Reihe von Argumenten untermauert. So habe es die Staatsanwaltschaft versäumt,
bei den Überprüfungen anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgte und
was und in welchem Umfang geprüft werden sollte (etwa ob eine Anzeige oder der
Verdacht vorlag, dass die jeweilige Organisation ein bestimmtes konkrete Gesetz
verletzt hat). Darüber hinaus sei es unzulässig, dass Außenstehende an der
Überprüfung teilnähmen (etwa, wie geschehen, Vertreter der Steuerbehörde oder der Fernsehkanal
NTW).
Nach Auffassung von
Kirill Koroteev, dem Rechtsvertreter von MEMORIAL, hat das Moskauer Gericht das
„Gesetz über die Staatsanwaltschaft“ besonders weit ausgelegt, um zugunsten der
Staatsanwälte entscheiden zu können. Die Urteilsbegründung wird in etwa drei
Wochen vorliegen.
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