Die „Bürgerkammer“ ist kein „ausländischer Agent“
Im Rahmen der umfassenden Überprüfungen russischer
Nichtregierungsorganisationen im Frühjahr hatte auch die Permer
Bürgerkammer am 25. April die staatsanwaltliche Aufforderung erhalten,
sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Darüber hinaus
wurde Ende Juni ein administratives Strafverfahren gegen die Kammer
eingeleitet, weil sie dieser Forderung nicht nachgekommen war.
Gerichtlich hat sich die Kammer gegen beide
Maßnahmen zur Wehr gesetzt – und mit Erfolg. Das Administrativverfahren
wurde bereits im September eingestellt, eine Entscheidung, die die
Staatsanwaltschaft erfolglos angefochten hatte.
Heute, am 6. November, ging es vor Gericht um die
Klage der Bürgerkammer gegen die eigentliche staatsanwaltschaftliche
Anordnung, die die Bürgerkammer als „ausländischen Agenten“ eingestuft
und die entsprechende Registrierung verlangt hatte. Das zuständige
Bezirksgericht erklärte diese Verfügung vom 25. April in letzter Instanz
ausdrücklich für „ungesetzlich“.
Damit hat die sechsmonatige Auseinandersetzung der
Bürgerkammer mit der Staatsanwaltschaft ihr Ende gefunden, und die
Kammer ist „endgültig rehabilitiert“, wie es in ihrer Presseerklärung
heißt. Im Falle dreier weiterer Permer Organisationen, darunter auch der
Jugendorganisation MEMORIAL, stehen die Entscheidungen noch aus.
Quellen: http://www.pgpalata.ru/news/061113
http://closedsociety.org/data/checks/#51bbaed9f476a8b46cc24ca2
http://closedsociety.org/data/checks/#51bbaed9f476a8b46cc24ca2
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