Verfahren gegen das ADZ. Weitere Organisation in Perm gewinnt Verfahren
Am 11. November hat ein
weiterer Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen das
Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg stattgefunden. Auf dieser
Sitzung hatten die bestellten Experten das Wort, die die Frage untersuchen
sollten, ob der Bericht des ADZ an die UNO über bedrohte Minderheiten den
Tatbestand einer „politischen Tätigkeit“ erfüllt.
Die Staatsanwaltschaft hatte
Vladimir Rukinov (Herzen-Universität) beauftragt. Dieser räumte zwar ein, dass
der Bericht nicht zu einer Änderung der staatlichen Ordnung aufrufe, aber die Erstellung
des Berichts als solchen trage durchaus einen politischen Charakter, der ihm
missfalle. Mit dem Bericht könne „unbewusst“ Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.
Dmitrij Dubrovskj, einer der
Gutachter des ADZ, stellte diese „unbewusste“ Beeinflussung in Abrede. Dubrovskij
und Elena Belokurova betonten, dass die Empfehlungen in dem Bericht die Umsetzung
bestehender russischer Gesetze, besonders des Gesetzes über die Polizei, fördern
sollten.
Der nächste
Verhandlungstermin wurde auf den 25. November anberaumt.
An diesem Tag findet auch
eine weitere Verhandlung gegen die ADZ-Direktorin Olga Abramenko statt. Anfang
Oktober hatte sie ein Administrativverfahren bereits gewonnen. Das ADZ war
indes, wie andere Memorial-Verbände auch, von mehreren Instanzen überprüft
worden – und zwar auch von der Verbraucherschutzbehörde und der Abteilung
für Katastrophenschutz. Beide hatten mehrere Beanstandungen angemeldet, so u.
a. den fehlenden Nachweis über eine Fluorographie der Mitarbeiter (das ist eine
in Russland übliche Röntgen-Reihenuntersuchung auf Tuberkulose) sowie minimale
Schäden an der Einrichtung (etwa ein kleiner Sprung in einer Steckdosenleiste) sowie
angebliche bauliche Unzulänglichkeiten, für die ggf. das ADZ, das die Räume nur
gemietet hat, gar nicht zuständig ist.
Ebenfalls am 11. November
fand in Perm das Verfahren des Permer Zentrums GRANI (Zentrum für gesellschaftliche Analyse und unabhängige Untersuchungen) seinen Abschluss. Wie bereits
letzte Woche der Permer Bürgerkammer, wurde jetzt dem Zentrum GRANI bescheinigt,
kein „ausländischer Agent“ zu sein. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, sich als solcher registrieren zu lassen, erklärte das Gericht für ungesetzlich.
Quellen: http://adcmemorial.org/www/8103.html#more-8103
http://www.cogita.ru/nko/novosti-tretego-sektora/peterburskie-sudy-vstali-na-storonu-adc-memorial
http://www.grany-center.org/we/actions/news/details_920.html
http://www.cogita.ru/nko/novosti-tretego-sektora/peterburskie-sudy-vstali-na-storonu-adc-memorial
http://www.grany-center.org/we/actions/news/details_920.html
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