Ein Bezirksgericht in Novosibirsk hat die Verwarnung
der Staatsanwaltschaft gegen die Stiftung Golos-Sibirien
(„interregionale Stiftung zur Förderung der Zivilgesellschaft
‚Golos-Sibirien‘“) aufgehoben und sie für „gesetzwidrig und ungültig“
erklärt. Die Stiftung ist in Sibirien und im Fernen Osten tätig, sie hat
neun Filialen.
„Golos-Sibirien“ war in der Verwarnung darauf
hingewiesen worden, dass die Organisation sich vor jeglicher politischer
Betätigung erst als „ausländischer Agent“ zu registrieren habe. Die
Möglichkeit politischer Aktivitäten sei in ihrer Satzung vorgesehen. Die
Geschäftsführerin von Golos hat vor Gericht betont, dass Golos weder
politisch tätig sei noch habe sie seit Inkrafttreten des
„Agentengesetzes“ im November 2012 ausländische Fördergelder erhalten.
Der Staatsanwalt selbst räumte ein, bei Golos seien
keinerlei Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Verwarnung sei
lediglich ein Warnhinweis, dass Gesetzesverletzungen nicht zulässig
seien.
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