Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in
Paragraph 737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen
Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung
von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit
verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention
in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur
Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die
Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten,
einzuschüchtern.
"Wir begrüßen, dass in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zahlreiche Verstöße gegen die Rechte von Michail Borissowitsch während seines Prozesses festgestellt wurden", sagte Michail Chodorkowskis Anwältin, Karinna Moskalenko. Im Gespräch mit der Anwältin von Herrn Lebedew, Frau Elena Liptser, sagte Moskalenko weiter: "Die Feststellung des Gerichts ist von großer Bedeutung: Chodorkowski und Lebedew haben keinen fairen Prozess bekommen. Das Gericht verurteilte die Art und Weise wie der Prozess und die Berufung durchgeführt wurden. Das Gericht sagte auch, dass es rechtswidrig von den Behörden war, die beiden zur Verbüßung ihrer Strafe in entlegene Regionen in Sibirien zu schicken. Chodorkowski war über 7000 km von Moskau entfernt in Sibirien inhaftiert, was dazu führte, dass seine Zwillingssöhne ihn nicht besuchen konnten."
Frau Moskalenko fügte hinzu, dass "die
Ungerechtigkeit in dem Verfahren so groß gewesen ist, dass die einzig angemessene
Wiedergutmachung seitens Russland letztlich die Freilassung der beiden Männer
wäre, und dies ohne weitere Verzögerung."
(Wir veröffentlichen den obigen Artikel mit freundlicher Genehmigung des Chodorkovskij-Zentrums)
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