Moskau, 6. August 2013 – In einer heutigen
Berufungsverhandlung hat der Oberste Gerichtshof Russlands die Verurteilung des
früheren Jukos-Chefs und Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski bestätigt.
Gleichzeitig verringerte das Gericht die Haftstrafe Chodorkowskis und seines
ehemaligen Geschäftspartners Platon Lebedew um jeweils zwei Monate. Hintergrund
für die Haftverkürzung ist die Annahme des Gerichts, die beiden hätten weniger
Öl ihres Unternehmens gestohlen als in dem ursprünglichen Urteil angenommen.
Somit könnte Chodorkowski im August 2014 freikommen, Lebedew im Mai 2014.
Chodorkowskis Strafverteidiger Wadim Kluwgant begrüßte zwar die Verkürzung der
Haftstrafe, kritisierte aber dennoch das Urteil des Obersten Gerichtshofs: „In
diesem Fall, einem sehr einfachen Fall, gibt es und gab es, wenn Sie die ganzen
Lügen und den ganzen Müll weglassen, keinen Grund für nur einen einzigen Tag
Strafe, von einer Dekade ganz zu schweigen." Chodorkowski und Lebedew sind
inzwischen seit zehn Jahren inhaftiert. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen
gegen die beiden wiederholt als politisch motiviert kritisiert und ihre
sofortige Freilassung gefordert. Amnesty International hat die beiden als
politische gewaltlose Gefangene anerkannt.
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