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Nichtregierungsorganisationen haben sich am gestrigen 06.02.2013 an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, um gegen das föderale Gesetz "Über Änderungen
der gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation zur Regelung der
Tätigkeit von den als ausländische Agenten arbeitenden Nichtregierungsorganisationen",
das sog. "Gesetz über ausländische Agenten", Klage zu erheben.
Zu
den Klägern gehören auch die internationale MEMORIAL-Organisation zusammen mit
ihrem in Moskau basierten Menschenrechtszentrum sowie die Umweltorganisation
„Umweltschutz“ in Kaliningrad.