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Nichtregierungsorganisationen haben sich am gestrigen 06.02.2013 an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, um gegen das föderale Gesetz "Über Änderungen
der gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation zur Regelung der
Tätigkeit von den als ausländische Agenten arbeitenden Nichtregierungsorganisationen",
das sog. "Gesetz über ausländische Agenten", Klage zu erheben.
Zu
den Klägern gehören auch die internationale MEMORIAL-Organisation zusammen mit
ihrem in Moskau basierten Menschenrechtszentrum sowie die Umweltorganisation
„Umweltschutz“ in Kaliningrad.
Die Klage wurde juristisch
durch das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL
vorbereitet, das zusammen mit dem Europäischen Zentrum für
Menschenrechte auch die Interessen der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte vertreten wird. Auf einer am 07.02.2013 stattfindenden
Pressekonferenz soll erläutert werden,
-
inwiefern das „Gesetz
über ausländische Agenten“ die Rechte der Kläger nach §§ 11, 10, 14 und 18 der
Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt,
-
in welcher
Eigenschaft die Organisationen sich an den Gerichtshof wenden und
-
welche
systemimmanenten Fragen durch das „Gesetz über ausländische Agenten aufgeworfen
werden“.
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