Geldstrafe muss zurückerstattet werden
Das "Institut für regionale Presse", eine russische Nichtregierungsorganisation, hat ein Verfahren beim Obersten Gericht gewonnen.
Der NGO war eine Geldstrafe von 400.000 Rubeln
auferlegt worden, weil sie sich nicht in das berüchtigte Register für
angebliche "ausländische Agenten" hatte eintragen lassen. Diese
Entscheidung wurde in allen Instanzen bestätigt, bis das Oberste Gericht
sie jetzt außer Kraft setzte. Es stellte auch das
Administrativverfahren ein, da kein Straftatbestand vorliege.
Die bereits geleistete Strafzahlung muss zurückerstattet werden.
7. Dezember 2015
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