Vor wenigen Tagen wurde das Komitee zur Verhinderung von Folter zum „ausländischen Agenten“ erklärt.
Dieses Komitee ist neben einer Reihe weiterer
Organisationen aus dem „Komitee gegen Folter“ hervorgegangen, das sich –
eben wegen der Registrierung als „ausländischer Agent“ und den sich
daraus ergebenden Konsequenzen – im letzten Jahr aufgelöst hatte.
Das Komitee zur Verhinderung von Folter verfügt über
keine ausländische finanzielle Förderung und lebt ausschließlich von
Spendengeldern aus Russland. Dennoch hat das Justizministerium nach
einer Überprüfung entschieden, es als „Agenten“ zu verzeichnen. Als
Begründung dient das Argument, dass seine russischen Spender bei
Organisationen arbeiteten, die aus dem Ausland finanziert würden.
„Offenbar hätten wir auch noch überprüfen müssen, wo
die Personen arbeiten, die uns Spenden überwiesen haben, und darüber
hinaus feststellen, aus welchen Quellen sich ihr Arbeitgeber
finanziert“, kommentierte der Leiter des Komitees Igor Kaljapin.
Kaljapin versicherte, dass das Komitee das Etikett
des „ausländischen Agenten“ im eigenen Land nie akzeptieren werde. Die
Arbeit des Komitees solle in jedem Fall fortgesetzt werden.
17. Januar 2016
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