Petition für die Freigabe der Akten zurückgewiesen
Sowjetische Geheimdienstakten sollen bis 2044
unter Verschluss bleiben. Dies teilten die russischen Behörden kürzlich
dem Vorsitzenden der Juristenvereinigung „Kommando 29“, Iwan Pawlow,
mit. Damit bleibt die Verfügung aus dem Jahre 2014 in Kraft.
Iwan Pawlow hatte eine Petition für eine Freigabe der Akten gestartet und über 60.000 Unterschriften gesammelt.
In der Begründung für ihre Entscheidung betont die
russische Kommission für den Schutz von Staatsgeheimnissen,
Informationen über die Tätigkeit der Staatssicherheitsorgane von 1917
bis 1991 seien nach wie vor aktuell. Ihre Verbreitung gefährde die
nationale Sicherheit. Nicht betroffen davon seien hingegen Unterlagen zu
Massenrepressionen, darunter Gesetze und andere Rechtsakte, die dem
Regime als Grundlage für Verfolgungen gedient hatten. Präsident Jelzin
hatte bereits 1992 die Freigabe dieser Akten verfügt.
Iwan Pawlow widerspricht dieser Aussage mit dem
Hinweis darauf, dass ein Brief von Jezhow, der den Anstoß für das
Verfahren gegen die „Harbiner“ gegeben habe (mit dem Ergebnis, das etwa
20.000 Menschen erschossen wurden), eben mit dem Hinweis auf die
Verfügung von 2014 nicht freigegeben worden sei.
Pawlow beabsichtigt, die Entscheidung der Kommission vor Gericht anzufechten.
23. Januar 2016
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