Belastungszeuge fordert Wiederaufnahme seines Verfahrens
Ein Gericht in Rostow hat am 25. August das Urteil gegen
Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko verkündet. Oleg Sentsov wurde zu
20 Jahren strenger Lagerhaft verurteilt, Alexander Koltschenko zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle Sentsov 23 Jahre und für Koltschenko zwölf Jahre beantragt.
Sentsov und Koltschenko waren im Mai 2014 auf der
Krim verhaftet und nach Moskau verschleppt worden. Der Prozess fand
indessen in Rostow statt.
Einer der beiden Belastungszeugen, Gennadij
Afanasjew, hat seine Aussage während des Prozesses zurückgezogen und
erklärt, sie sei unter Folter zustande gekommen.
Afanasjew war bereits zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt
worden, ebenso wie der andere Belastungszeuge, Alexej Tschirnij.
Afanasjew hat inzwischen eine Wiederaufnahme seines
Verfahrens beantragt. Er bestreitet nicht, an gesetzwidrigen Aktionen
teilgenommen zu haben, besteht allerdings darauf, dass von „Terrorismus“
keine Rede sein könne. Afanasjews Anwalt Alexander Popkow beklagt, dass
ihm der Einblick in die Akten des Verfahrens verweigert werde.
Oleg Sentsov bestreitet jegliche Beteiligung an
illegalen Handlungen. Während seiner Untersuchungshaft und insbesondere
in den letzten Tagen hat es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für
Sentsov gegeben, sowohl von Seiten russischer Berufskollegen als auch aus dem Ausland.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Sentsov,
Koltschenko und Afanasjew als politische Gefangene anerkannt.
Informationen in russischer Sprache zu Afanasjew finden Sie hier und zu Sentsov und Koltschenko hier, die Schlussworte Sentsovs (in englischer Übersetzung) hier und Koltschenkos (russisch) hier.
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