Verhandlung erneut vertagt
Die für den heutigen 19.
Februar anberaumte Gerichtsverhandlung - es geht um die Klage des
Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen die Eintragung ins Register
angeblicher "ausländischer Agenten" - ist erneut vertagt worden.
Am 27. Januar hatte das Gericht vom
Justizministerium Unterlagen angefordert, die als Grundlage für die
skandalöse Eintragung gedient hatten. Auf der heutigen Verhandlung
stellte das Justizministerium den Antrag, die Staatsanwaltschaft
hinzuzuziehen, da die Eintragung auf Grund einer Überprüfung und
entsprechenden Beurteilung durch letztere erfolgt sei.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte damals
eine Aufforderung erhalten, sich als "ausländischer Agent" registrieren
zu lassen. Die Klage gegen diesen Bescheid hatte es nach einem
langwierigen Verfahren am 23. Mai 2014 verloren.
Vor wenigen Tagen hat ein Urteil des russischen
Verfassungsgerichts das Gesetz, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft
regelt und ihr umfassende Überprüfungsrechte gewährt, für
verfassungswidrig erklärt. Das dürfte MEMORIAL in dem Verfahren als zusätzliches Argument zugute kommen.
Der nächste Termin wurde für den 11. März angesetzt.
19. Februar 2015
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