Das russische Justizministerium hat dem
Sacharow-Zentrum am 13. Januar ein Protokoll über einen „administrativen
Gesetzesverstoß“ gemäß Artikel 19.34 des Verwaltungsstrafrechts übermittelt.
Dieser Artikel sieht erhebliche Geldstrafen für Organisationen (und
deren Leiter) vor, die „die Funktionen ausländischer Agenten ausüben“,
aber nicht in dem Register für „ausländische Agenten“ verzeichnet sind.
Dieses Protokoll wurde zur Entscheidung dem Gericht zugeleitet.
Am 12. Dezember hatte eine außerplanmäßige
Überprüfung des Sacharow-Zentrums begonnen, die bis zum 19. Januar
angesetzt war. Als Anlass wurde eine Anzeige eines Bürgers in anderem
Zusammenhang genannt, allerdings wurde als ein Gegenstand der
Überprüfung die Tätigkeit des Zentrums als angeblich „ausländischer
Agent“ angegeben.
Die Eintragung des Sacharow-Zentrums im „Agenten-Register“ hat das Justizministerium am 25. Dezember letzten Jahres vorgenommen;
inzwischen wurden dort noch acht weitere Organisationen verzeichnet.
MEMORIAL International hat entschieden gegen die Diffamierung des
Sacharow-Zentrums protestiert.
Das Sacharow-Zentrum hat ins Protokoll eine
Erklärung eingefügt und darauf hingewiesen, dass die letzten
Überprüfungen der Staatsanwaltschaft, vorgenommen im Juli 2013 und
August 2014, keinerlei Beanstandungen ergeben hätten. An der Tätigkeit
der Organisation habe sich seitdem nichts geändert.
17. Januar 2015
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