"Donfrauen" bleiben als "ausländische Agenten" verzeichnet
Ein Moskauer Bezirksgericht hat gestern die Klage der „Donfrauen“ gegen ihre Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ zurückgewiesen.
Nachdem das Justizministerium inzwischen durch eine
Gesetzesänderung berechtigt ist, NGOs, die es für „ausländische Agenten“
hält, selbst in das entsprechende Register einzutragen, sind inzwischen
18 Organisationen dort verzeichnet, zu denen u. a. die „Donfrauen“; das
Menschenrechtszentrum MEMORIAL und die „Soldatenmütter von St.
Petersburg“ gehören.
Die „Donfrauen“ haben diese Eintragung gerichtlich
angefochten und dieses Verfahren gestern in erster Instanz verloren. Die
Begründung dieses Urteils wird erst in einigen Tagen vorliegen. Elena
Perschtschakova von der Organisation „Gesellschaftliches Verdikt“
(Obschtschestvennyj verdikt), die die „Donfrauen“ vor Gericht vertritt,
hat bereits angekündigt, dass die NGO gegen das Urteil Revision einlegen
wird.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte das entsprechende Verfahren im September ebenfalls verloren.
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