Justizministerium verfügt mehrwöchige Überprüfung
Vom 12. Dezember bis zum 19. Januar
soll eine außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums durch das
Justizministerium stattfinden. Dies wurde dem Zentrum am 4. Dezember
mitgeteilt. In dem Bescheid wird darauf hingewiesen, dass eine Anzeige
eines Bürgers eingegangen sei, der verboten habe, seine persönlichen
Daten zu veröffentlichen.
Zugleich wird als „Gegenstand der Überprüfung“ die
Tätigkeit des Zentrums „als nichtkommerzielle Organisation, die die
Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, angegeben. Das
Sacharow-Zentrum ist indes keineswegs als „ausländischer Agent“ verzeichnet.
Im Frühjahr 2013 ist neben vielen anderen NGOs auch
das Sacharow-Zentrum außerplanmäßig daraufhin überprüft worden, ob seine
Tätigkeit der russischen Gesetzgebung entspreche. Beanstandungen gab es
keine, ebensowenig wie bei der planmäßigen Überprüfung im August und
September 2014.
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