Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und der Russischen Gesellschaft MEMORIAL
Die Behauptung bei NTV, das russische Justizministerium habe die Liquidierung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL eingeleitet, führte heute zu etlichen Irritationen. Das Menschenrechtszentrum und die Russische Gesellschaft MEMORIAL (die Dachorganisation der russischen Memorial-Verbände) haben aus diesem Anlass nachstehende Erklärung abgegeben.
Am 10. Oktober strahlte NTV unter dem Titel „Außergewöhnliches Ereignis“ eine Sendung aus, die aus böswilligen Lügen, aber auch aus Fehlinformationen in Folge von Unkenntnis bestand.
Die Arbeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL als
Unterstützung von Extremisten und Terroristen darzustellen, ist eine
infame Lüge. Auf Unkenntnis basiert hingegen die Behauptung, das
Justizministerium habe deshalb den Antrag gestellt, dasMenschenrechtszentrum MEMORIALzu liquidieren.
In Wirklichkeit hat das Justizministerium beim Obersten Gericht der Russischen Föderation nicht die Auflösung des Menschenrechtszentrums Memorial beantragt. Es geht hier vielmehr um eine andere Organisation, nämlich die Russische Gesellschaft für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte MEMORIAL.
In Wirklichkeit hat das Justizministerium beim Obersten Gericht der Russischen Föderation nicht die Auflösung des Menschenrechtszentrums Memorial beantragt. Es geht hier vielmehr um eine andere Organisation, nämlich die Russische Gesellschaft für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte MEMORIAL.
Die russische Gesellschaft MEMORIAL wurde vom
Justizministerium bereits 1992 registriert. Bis heute befinden sich
unter ihrem Dach verschiedene Memorial-Verbände, die in verschiedenen
russischen Regionen tätig sind und sich mit Menschenrechtsarbeit,
sozialer Fürsorge und historischer Aufklärung befassen.
Im Jahre 2012, 20 Jahre nach der ersten
Registrierung, tauchten beim Justizministerium plötzlich Zweifel
hinsichtlich des russischen Rechtsstatus von Memorial auf, obwohl der
Gesellschaft praktisch dieselben regionalen Verbände angehören wie zuvor
und sich die Gesetzeslage in dieser Frage in keinem Punkt geändert
hatte.
Geändert hat sich allerdings die Position des
Justizministeriums, das erneut einen „demokratischen Zentralismus“ anstrebt, der nach der Abschaffung der führenden Rolle der KPdSU
nicht mehr aktuell schien. Heute erklärt das Justizministerium,
nur jene gesellschaftlichen Vereinigungen könnten der Russischen
Gesellschaft MEMORIAL angehören, die in ihrer Bezeichnung die Worte
„Verband (otdelenie) der Russischen Gesellschaft für historische
Aufklärung, Sozialarbeit und Menschenrechte MEMORIAL“ tragen.
Die gesetzliche Vorschrift, dass eine Organisation
nur dann einen gesamtrussischen Status haben kann, wenn sie in über der Hälfte der Föderationssubjekte Verbände unterhält, legt das
Justizministerium jetzt dahingehend aus, dass diese Verbände
zwangsläufig einen Status als Regionalverbände haben müssten. Das
Vorhandensein von Stadt- und Bezirksverbänden einer Organisation reicht für die Beamten als Beleg dafür nicht aus, dass die Organisation in der betreffenden Region tätig
ist.
Die Vorbehalte des Justizministeriums entbehren
jeglicher Grundlage. Nicht zufällig erhielten wir auf Anfragen keine
Hinweise auf eine Gesetzesnorm. Für uns ist es inakzeptabel, dass das
Justizministerium das von der Verfassung garantierte Recht von Bürgern, eine
Vereinigung zu bilden, gesetzwidrig einschränken will. Deshalb hat sich
die Russische Gesellschaft MEMORIAL bereits 2012 entschlossen, vor
Gericht zu gehen.
Einen Hinweis auf ein Gesetz haben wir auch nicht
erhalten, als wir 2013 die Forderungen des Justizministeriums im Moskauer
Zamoskvorezki-Bezirksgericht und danach im Stadtgericht angefochten. Beide gaben, wie nicht anders zu erwarten, dem Justizministerium
Recht. Deshalb wird die Russische Gesellschaft MEMORIAL in Kürze
Klage beim Verfassungsgericht einreichen.
Was den Antrag des Justizministeriums betrifft, so
hoffen wir, dass das Oberste Gericht bei Behandlung dieses Antrags dem
Gesetz und der Verfassung mehr Respekt entgegenbringen wird als die
untergeordneten Gerichtsinstanzen.
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