Gebietsgericht erklärt Verordnung des Staatsanwalts für gesetzwidrig
Das Zentrum für Information und Menschenrechte von
Memorial in Jekaterinburg hat nun auch das Revisionsverfahren gegen die
Staatsanwaltschaft gewonnen.
Am 20. November 2013 hatte bereits ein
Bezirksgericht die Aufforderung des Staatsanwalts für unzulässig
erklärt, derzufolge sich der Verband als "ausländischer Agent" hätte
registrieren müssen. Gegen diese Anordnung hatte Memorial geklagt und sich damit ebenso wie zahlreiche andere NGOs gegen dieses Ansinnen verwahrt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Urteil
angefochten. Die Gerichtsverhandlung war bereits auf den 2. April
angesetzt, dann aber wegen der ausstehenden Entscheidung des
Verfassungsgerichts sowie des Europäischen Menschenrechtsgerichts über
das "Agentengesetz" die Entscheidung vertagt. Das Verfassungsgericht hat
das Gesetz inzwischen für verfassungsgemäß erklärt.
Der Staatsanwalt wartete heute mit neuen Unterlagen
auf - und zwar mit einem deklassifizierten (freigegebenen) FSB-Bericht,
der indes eine andere (allerdings gleichnamige) Organisation betraf.
Nach eingehender Prüfung lehnte das Gericht es ab, diese Unterlagen zu
berücksichtigen, zumal sie beim Verfahren in erster Instanz nicht
vorgelegt worden waren.
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