Am 12. Dezember hat das Petersburger Gericht sein
Urteil gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL
Petersburg gefällt: Die Organisation wurde verpflichtet, sich als
„Nichtregierungsorganisation, die die Funktion eines ausländischen
Agenten ausübt“, in das dafür vorgesehene Register eintragen zu lassen.
Seit August haben hierzu insgesamt sechs
Gerichtstermine stattgefunden. Bei der letzten Verhandlung am 25.
November hatte die Staatsanwaltschaft die Klage noch in dem Sinne
verschärft, dass das Gericht das ADZ ausdrücklich zum „ausländischen Agenten“ erklären und zur Registrierung verpflichten sollte.
Das Gericht hat der von der Staatsanwaltschaft
initiierten Zivilklage in vollem Umfang stattgegeben. Die
Staatsanwaltschaft hatte dem ADZ bisher seinen Bericht an die UNO über
polizeiliche Willkür gegen „Roma, Migranten und Aktivisten“ als
„politische Tätigkeit“, die vom Ausland finanziert wurde, zur Last
gelegt – ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht deutlich vor dem 21.
November 2012 – dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ - erstellt
worden war. Heute ging die Staatsanwalt noch einen Schritt weiter und
erklärte, die „gesamte Tätigkeit“ des ADZ erfülle die Kriterien für
einen „ausländischen Agenten“, ohne dass diese Tätigkeit näher
beschrieben worden wäre.
Die Vertreter des ADZ stellten zahlreiche Anträge,
die allesamt abgewiesen wurden. So beantragten sie, das Verfahren zu
vertagen, bis das Verfassungsgericht und das Europäische Gericht für
Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit des „Agentengesetz“ entschieden
haben.
Stefania Kulaeva, die Leiterin des ADZ, bekannte
sich dazu, von ausländischen Stiftungen Unterstützung für ihre Arbeit
bekommen zu haben. Die Organisation sei jedoch in ihrer inhaltlichen
Arbeit vollkommen unabhängig: „Wir entscheiden immer selbst, was wir tun
müssen, und die Stiftungen nehmen unsere Vorschläge an oder eben
nicht.“
Zu erklären, dass Menschenrechtsarbeit bei uns nur
Ausländern zugutekäme, wäre „eine Schande für unser Land", so Kulaeva.
„Deshalb appellieren wir an das Gericht, die Tätigkeit von
Menschenrechtlern nicht zur „Tätigkeit eines ausländischen Agenten“ zu
erklären.“
Ihre Worte fanden indes kein Gehör.
Unsere Berichte dazu auf einen Blick:
http://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ
http://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ
Quelle: adcmemorial.org/www/8337.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen