Am 7. Oktober verhandelte ein Petersburger
Bezirksgericht über das Administrativverfahren gegen das
Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg sowie gegen dessen
Direktorin Olga Abramenko.
Nachdem der Antrag der Staatsanwaltschaft auf
Einleitung eines Strafverfahrens zuvor in mehreren Instanzen gescheitert
war, hatte das Petersburger Stadtgericht entschieden, dass ein
Bezirksgericht den Fall, konkret den Einspruch der Staatsanwaltschaft
gegen die Abweisung einer Klage durch die erste Instanz (ein
Friedensgericht), behandeln müsse.
Im Verfahren gegen Olga Abramenko bestätigte das
Gericht den Entscheid der ersten Instanz zugunsten des ADZ und folgte
hiermit der Argumentation von Olga Zejtlina, der Anwältin des Zentrums.
(Das Urteil im analogen Administrativverfahren gegen das ADZ selbst
erfolgt vermutlich nächste Woche.)
Die erste Instanz hatte den Antrag auf Einleitung
eines Verfahrens abgewiesen, da es bei der Überprüfung des ADZ zu
gravierenden Fehlern und Gesetzesverstößen durch die Staatsanwaltschaft
gekommen sei. Diese Fehler habe die Staatsanwaltschaft nicht bestritten,
so Olga Zejtlina. Daher hätte der Staatsanwalt die Beanstandungen des
Gerichts innerhalb von drei Tagen berücksichtigen und die Fehler beheben
müssen, statt die Entscheidung des Gerichts anzufechten.
Abgesehen von diesem Administrativverfahren läuft
noch ein weiteres gegen das ADZ MEMORIAL Petersburg, das die
Staatsanwaltschaft "im Interesse eines "unbestimmten Personenkreises"
eingeleitet hat (s. unsere Meldung vom 26.9). Verhandelt wird hier am
14. Oktober.
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