Freitag, 12. April 2013

Zum Verfahren gegen GOLOS


Golos (dt.: "Die Stimme") ist die erste Nichtregierungsorganisation, gegen die im Zusammenhang mit dem berüchtigten „Agenten-Gesetz“ am 25. April 2013 ein Verfahren angestrengt wird. Dieses Gesetz ist seit 21. November 2012 in Kraft und schreibt vor, dass NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und politisch tätig sind, sich in ein eigens für „ausländische Agenten“ vorgesehenes Register eintragen lassen.

Bisher hat nur eine einzige NGO diese Registrierung beantragt – die regionale Menschenrechtsorganisation „Schtschit i metsch“ (Schild und Schwert) in Tschuwaschien. Das Justizministerium lehnte ihre Registrierung jedoch ab, da sie nicht politisch tätig sei.

Von vornherein lag der Verdacht nahe, dass das Gesetz vor allem Golos im Visier habe. Seit Jahren führt diese Organisation systematisch Wahlbeobachtung durch, und zwar auf hohem technischem Niveau, und war maßgeblich an der Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentenwahlen beteiligt. Der Fernsehsender NTV reagierte postwendend – wenige Tage nach den Präsidentenwahlen - mit einer mehrfach ausgestrahlten üblen Hetzsendung, in der Oppositionelle und insbesondere Golos-Mitarbeiter als vom Ausland bezahlte und inspirierte Agenten dargestellt wurden.

Nachdem auch bei Golos, wie bei Hunderten anderer NGOs, umfassende Überprüfungen durch gleichzeitig mehrere Instanzen eingesetzt hatten, wurde gegen Golos nunmehr ein Verfahren eingeleitet, weil sich die Organisation, obwohl sie aus dem Ausland Zuschüsse erhalte, nicht als ausländischer Agent habe verzeichnen lassen. Nach dem administrativen Strafrecht droht eine Geldstrafe von bis zu 12.500 Euro.

Anders als andere NGOs hat indes gerade Golos in den letzten Monaten – seit Inkrafttreten des Gesetzes – ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet. Sie will sich notgedrungen umorganisieren, natürlich wird auch bei russischen Bürgern um Spenden geworben. Darüber hinaus hat Golos auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen. Die Bank wurde ausdrücklich angewiesen, das Preisgeld zurück zu transferieren.

Dessen ungeachtet erstattete am 8. April (mehrere Monate nach diesem Vorgang) die russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring dem Justizministerium Meldung über diese Geldzuwendung an Golos. Eben diese Meldung ist jetzt Anlass für das Verfahren.

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