Der Straßburger Gerichtshof hat die Klage der
Russischen Föderation in Sachen Pitschugin gegen Russland abgewiesen.
Damit
wird die Entscheidung des Gerichtshofs rechtskräftig. Eine entsprechende
Mitteilung veröffentliche der Gerichtshof am 19.03.2013 auf seiner Webseite.
Russland hatte gegen die Entscheidung des Gerichtshofs
in Sachen des früheren Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes der JUKOS-Konzerns
Berufung eingelegt.
In seiner
ursprünglichen Entscheidung vom 23.10.2013 erklärte das Gericht, dass in Sachen
Pitschugin die Artikel 5 (das Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 6 (das
Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention
verletzt worden seien.
Der russische Staat wurde verpflichtet, ein Schmerzensgeld
in Höhe von 9.500,- € an Pitschugin zu zahlen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen