Donnerstag, 25. Oktober 2012

"Vorschriftenkatalog" für die russische Zivilgesellschaft!


Der russische Staat setzt seine Arbeit an der Erstellung eines „Katalogs von Vorschriften“ zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft fort.
Das Internetportal hro.org berichtet am 25.10.2012 mit Hinweis auf das Portal polit.ru und die Agentur RIA Novosti, dass die Duma in 2. Lesung einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Strafen gegenüber den NGO’s verabschiedet hat, die die für ausländische Agenten geltenden Vorschriften missachten.
Der skandalöse und diskriminierende Gesetzesentwurf zu NGO’s als ausländische Agenten wurde im Frühjahr von der Duma verabschiedet, die vorgesehenen Strafen sollten jedoch in einem im Herbst vorzulegenden Dokument getrennt festgelegt werden.
Diese Strafen waren in 2. Lesung des Gesetzesentwurfs reduziert worden. Die nunmehr erfolgten Änderungen sehen die Verwarnung oder die Verurteilung der verantwortlichen Mitarbeiter zu 10-30 Tausend Rubel vor. Juristische Personen zahlen 100-300 Tausend Rubel.

Ist die NGO – als ausländischer Agent – nicht in das Sonderregister eingetragen, so werden die verantwortlichen Mitarbeiter zu 100-300 Tausend Rubel, juristische Personen zu 300-500 Tausend Rubel verurteilt.
Ähnliche Strafen sind für Verlautbarungen vorgesehen, die die als ausländischer Agent arbeitende NGO im Internet ohne den Hinweis auf ihre Tätigkeit als ausländischer Agent veröffentlicht.
Bestraft werden ebenso NGO’s, die ihre Arbeit auch nach dem Beschluss zur Einstellung ihrer Tätigkeit fortsetzen. In diesem Fall werden Strafen in Höhe von 30-50 Tausend Rubel für die verantwortlichen Organisatoren und 3-5 Tausend Rubel für die Mitglieder dieser Organisation verhängt.
 Wladimir Putin hat das Gesetz über die „ausländischen Agenten“ unter den NGO’s im Juli unterzeichnet. Er geht davon aus, dass die politisch tätigen NGO’s, die Gelder aus dem Ausland erhalten, bei der zuständigen staatlichen Stelle registriert  und einen monatlichen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit vorlegen werden.
Schließlich werden die NGO’s verpflichtet, ihre Veröffentlichungen in den Medien und im Internet mit dem Hinweis auf ihre Tätigkeit „als ausländischer Agent“ zu versehen.


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