Mittwoch, 25. Mai 2011

Amnesty International erkennt Chodorkovskij und Lebedev als Gewissensgefangene an

Amnesty International hat Chodorkovskij und Lebedev als Gewissensgefangene anerkannt. Die Entscheidung wurde am Abend des 24. Mai 2011 durch das Internationale Sekretariat in London gefällt.

Als Gewissensgefangene gelten Personen, die durch äußere Umstände wie Haft o.ä. gehindert werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben und die Anwendung von Gewalt weder billigen noch dazu aufrufen.


„Dass das Appellationsgericht die Mängel des Bezirksgerichts nicht behoben hat, dass Chodorkovskij und Lebedev seit 8 Jahren in Haft sind und die Anklagepunkte als solche haben uns darin bestärkt, dass diese Personen ausschließlich aus politischen Gründen inhaftiert sind“, erklärte Sergej Nikitin, Leiter des A.I.- Büros in Moskau.

Namhafte Vertreter des russischen Kulturlebens, wie Boris Strugatzkij, Boris Akunin, Oleg Basilashvilij und viele andere, hatten sich im März 2011 an das russische Büro von Amnesty International mit der Bitte gewandt, Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev als Gewissensgefangene anzuerkennen.

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