Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision
Das Sacharow-Zentrum soll nach einem Urteil vom
30. September 400.000 Rubel Strafe zahlen, weil es eine seiner
Publikationen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet
hatte. Auf eine diesbezügliche Aufforderung hat das Zentrum auf seiner Website
unten folgenden Vermerk angebracht: Das Sacharow-Zentrum „wurde auf
Beschluss des Justizministeriums der Russischen Föderation vom
25.12.2014 Nr. 1990-r in das Register der Organisationen eingetragen,
die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben. Diesen Beschluss fechten wir gerichtlich an.“
Bereits im März war das Sacharow-Zentrum zu einer
Geldstrafe von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil es sich nicht
selbst in das Verzeichnis hatte aufnehmen lassen.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat seine Klage gegen seine doppelte Geldstrafe in Höhe von 600.000 Rubeln
inzwischen verloren und wird wiederum in Revision gehen. Allerdings
muss die Strafe innerhalb von zwei Monaten beglichen werden.
Das Menschenrechtszentrum wurde ebenfalls
verurteilt, weil es auf zwei Publikationen nicht vermerkt habe, als
"ausländischer Agent" zu fungieren. Die Tatsache, dass es sich hier um
Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (und nicht
des Menschenrechtszentrums) handelte, ließ das Gericht unberücksichtigt.
Diese Tatsache wurde auf der heutigen Sitzung des Rats für
Menschenrechte im Beisein von Präsident Putin von der
Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova zur Sprache gebracht.
1. Oktober 2015
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