Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen
Für unerwünschte ausländische Organisationen soll es in Russland bald auch ein spezielles Register geben. Das im Januar eingebrachte Gesetz wurde am 15. Mai in zweiter Lesung behandelt und mit großer Mehrheit angenommen (bei nur drei Gegenstimmen). Es wurde dahingehend präzisiert, dass nur Nichtregierungsorganisationen betroffen sind.
Unerwünscht ist eine NGO, wenn sie die russische Verfassungsordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Staatssicherheit gefährdet. Die Entscheidung über eine entsprechende Einstufung einer ausländischen NGO soll beim Generalstaatsanwalt oder seinem Vertreter in Absprache mit dem Außenministerium liegen.
Unerwünschte ausländische NGOs sollen in Russland keine Filialen unterhalten, keine finanziellen Operationen durchführen, keine Informationsmaterialien verbreiten und Projekte durchführen können. Vor allem aber dürfen sie russische NGOs nicht finanziell unterstützen. Russische NGOs, die mit derartigen „unerwünschten“ Vereinen kooperieren, sollen dafür belangt werden.
Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten hatte im März ein ablehnendes Gutachten über den Gesetzentwurf abgegeben. Die bereits bestehende Gesetzgebung reiche voll aus, um die Tätigkeit extremistischer oder terroristischer ausländischer Organisationen zu unterbinden.
Human Rights Watch und Amnesty International haben entschieden gegen diesen Gesetzentwurf protestiert. Er steht für sie in einer Linie mit dem berüchtigten „Agentengesetz“.
Für Natalia Taubina, die Leiterin der NGO „Gesellschaftliches Verdikt“, ist eindeutig, dass sich das Gesetz gegen vom (russischen) Staat unabhängige Organisationen richtet. Jegliche kritische Bemerkung zur Verfassungsordnung könne dazu führen, dass nicht nur unabhängige internationale Organisationen für unerwünscht erklärt würden, sondern auch solche, die russische Organisationen finanziell unterstützten und gemeinnützig tätig seien.
16. Mai 2015
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