Freitag, 25. Juli 2014

Menschenrechtszentrum MEMORIAL ins Register "ausländischer Agenten" eingetragen

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Am 21. Juli 2014 hat das russische Justizministerium fünf weitere Menschenrechtsorganisationen in das „Register nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“, eingetragen. Darunter ist auch das Menschenrechtszentrum „Memorial“, der einschlägige Memorial-Verband für Menschenrechtsarbeit.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Organisationen, wie auch alle anderen, die zuvor gegen ihren Willen in dieses Verzeichnis eingetragen wurden, ausschließlich im Interesse Russlands arbeiten. Sie leisten effiziente Hilfe beim Schutz von Bürgerrechten gegen staatliche Übergriffe. Ihre zwangsweise Aufnahme in das Register „ausländischer Agenten“ ist der Versuch, diese Tätigkeit zu behindern.

Statt die Verletzung von Bürgerrechten zu bekämpfen führt der Staat Krieg gegen jene, die diese Verletzungen bekannt machen.

Eine derartige Praxis (sowie überhaupt der verwendete Begriff „ausländischer Agent“) war bereits zu sowjetischen Zeiten übliche Praxis und hat zu nichts Gutem geführt.

Die derzeitigen Bestimmungen über „ausländische Agenten“, die im Schnellverfahren verabschiedet wurden, sind nicht dafür gedacht, tatsächlich bestehende Probleme des Landes zu lösen. Sie dienen einzig und allein dazu, die Zivilgesellschaft in Russland zu schwächen.
Wir können nur wiederholen, was wir seit zwei Jahren sagen, seit dem Zeitpunkt, zu dem das „Agentengesetz“ in der Duma eingebracht wurde: Dieses Gesetz gereicht Russland zur Schande. Hier ist keine Verbesserung oder Korrektur möglich. Es muss aufgehoben werden.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

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