Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
Am 21. Juli 2014 hat das russische
Justizministerium fünf weitere Menschenrechtsorganisationen in das
„Register nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion eines
ausländischen Agenten ausüben“, eingetragen. Darunter ist auch das
Menschenrechtszentrum „Memorial“, der einschlägige Memorial-Verband für
Menschenrechtsarbeit.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Organisationen,
wie auch alle anderen, die zuvor gegen ihren Willen in dieses
Verzeichnis eingetragen wurden, ausschließlich im Interesse Russlands
arbeiten. Sie leisten effiziente Hilfe beim Schutz von Bürgerrechten
gegen staatliche Übergriffe. Ihre zwangsweise Aufnahme in das Register
„ausländischer Agenten“ ist der Versuch, diese Tätigkeit zu behindern.
Statt die Verletzung von Bürgerrechten zu bekämpfen führt der Staat Krieg gegen jene, die diese Verletzungen bekannt machen.
Eine derartige Praxis (sowie überhaupt der
verwendete Begriff „ausländischer Agent“) war bereits zu sowjetischen
Zeiten übliche Praxis und hat zu nichts Gutem geführt.
Die derzeitigen Bestimmungen über „ausländische
Agenten“, die im Schnellverfahren verabschiedet wurden, sind nicht dafür
gedacht, tatsächlich bestehende Probleme des Landes zu lösen. Sie
dienen einzig und allein dazu, die Zivilgesellschaft in Russland zu
schwächen.
Wir können nur wiederholen, was wir seit zwei Jahren
sagen, seit dem Zeitpunkt, zu dem das „Agentengesetz“ in der Duma
eingebracht wurde: Dieses Gesetz gereicht Russland zur Schande. Hier ist
keine Verbesserung oder Korrektur möglich. Es muss aufgehoben werden.
Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen