Dienstag, 11. Februar 2014

"Persona non grata" in der Ukraine

Mitglied des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten wird Einreise in die Ukraine verwehrt

Andrej Jurov, Mitglied des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten, in dem er die ständige Kommission zur Beobachtung der Menschenrechtslage im Ausland leitet, ist vor einigen Tagen die Einreise in die Ukraine verwehrt worden. Er hatte dort an einer internationalen Konferenz teilnehmen und sich mit der Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments treffen wollen. Begegnungen mit Vertretern der Opposition waren nicht geplant.

Jurov wurde in Kiew bei der Einreise erklärt, er sei in der Ukraine „persona non grata“, sein Name finde sich in einem Verzeichnis von Personen, deren Einreise in die Ukraine verboten oder unerwünscht sei – wie lange dies gelte, wurde nicht mitgeteilt. Jurovs Pass wurde dem Flugkapitän der Maschine übergeben, mit der er nach Moskau zurückflog. In Moskau erhielt er von den Beamten seinen Pass zurück sowie ein Protokoll über seine Ausschaffung.

Jurov hatte die Ukraine regelmäßig und zuletzt vor zwei Wochen besucht, um sich in Kiew, Charkow und Donezk mit Vertretern der Behörden und mit Personen zu treffen, die Opfer von Polizeigewalt und Drangsalierungen von Seiten der Behörden geworden waren. Am 4. Februar hatte er in Moskau eine Pressekonferenz abgehalten und die Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine kritisiert.

Human Rights Watch hat gegen Jurovs Ausweisung protestiert. Ebenso haben sich der russische Menschenrechtsbeauftragte Vladimir Lukin sowie der Menschenrechtsrat eingeschaltet. Dessen Vorsitzender hat ein Schreiben an den russischen Außenminister Lavrov gerichtet. Angesichts der Erklärungen der ukrainischen Führungen über die „Bedeutung multilateraler Kontakte und der Intensivierung der Kontakte zur Russischen Föderation, auch im Hinblick auf die Lösung der gegenwärtigen politischen Krise“ sei diese Maßnahme befremdlich. Fedotov bittet Lavrov, Schritte einzuleiten, um diese Situation zu regeln und eine Wiederholung solcher Fälle auszuschließen.

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