Freitag, 6. Dezember 2013

Golos-Verband unterliegt vor Gericht

Das Moskauer Stadtgericht hat am heutigen 6. Dezember die Klage der regionalen gesellschaftlichen Organisation Golos gegen die vorangegangene Gerichtsentscheidung eines Bezirksgerichts abgewiesen.

Wie etliche andere NGOs hatte auch Golos gegen die Aufforderung geklagt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Das Bezirksgericht hatte diese Aufforderung am 9. Juli für rechtmäßig erklärt. Dieser Entscheidung ist das Stadtgericht gefolgt.

Die Einwände der beiden Anwälte von Golos fanden kein Gehör, sie wurden darüber hinaus ständig unterbrochen. Beide beriefen sich nicht zuletzt auf Bestimmungen der Europäischen Menschenrechts-Konvention über die Vereinigungsfreiheit.

Das Gericht lehnte es ab, die Stellungnahme des EU-Menschenrechtskommissars zu dem „Agentengesetz“ zu den Akten zu nehmen. Dieses Gutachten stammt vom 15. Juli 2013. Das Gericht wandte jedoch ein, die Anwälte hätten es bereits dem Bezirksgericht bei der Verhandlung vom 10. Juli vorlegen müssen.

Das Justizministerium hatte die Tätigkeit dieses Golos-Verbandes bereits am 30. September für drei Monate ausgesetzt, weil er sich nicht in das Verzeichnis "ausländischer Agenten" hatte eintragen lassen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen