Das Moskauer Stadtgericht hat am heutigen 6.
Dezember die Klage der regionalen gesellschaftlichen Organisation Golos
gegen die vorangegangene Gerichtsentscheidung eines Bezirksgerichts
abgewiesen.
Wie etliche andere NGOs hatte auch Golos gegen die
Aufforderung geklagt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu
lassen. Das Bezirksgericht hatte diese Aufforderung am 9. Juli für
rechtmäßig erklärt. Dieser Entscheidung ist das Stadtgericht gefolgt.
Die Einwände der beiden Anwälte von Golos fanden
kein Gehör, sie wurden darüber hinaus ständig unterbrochen. Beide
beriefen sich nicht zuletzt auf Bestimmungen der Europäischen
Menschenrechts-Konvention über die Vereinigungsfreiheit.
Das Gericht lehnte es ab, die Stellungnahme des EU-Menschenrechtskommissars
zu dem „Agentengesetz“ zu den Akten zu nehmen. Dieses Gutachten stammt
vom 15. Juli 2013. Das Gericht wandte jedoch ein, die Anwälte hätten es
bereits dem Bezirksgericht bei der Verhandlung vom 10. Juli vorlegen
müssen.
Das Justizministerium hatte die Tätigkeit dieses
Golos-Verbandes bereits am 30. September für drei Monate ausgesetzt,
weil er sich nicht in das Verzeichnis "ausländischer Agenten" hatte
eintragen lassen.
Quelle: http://www.memo.ru/d/179686.html
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