Moskauer Gericht wartet Entscheidungen höherer Instanzen ab
Das Menschenrechtszentrum
von MEMORIAL hatte nach den umfangreichen staatsanwaltlichen Überprüfungen im
Frühjahr die Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren
zu lassen, wie es das vor fast einem Jahr in Kraft getretene „Agentengesetz“
für NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und "politisch" tätig sind, vorschreibt.
MEMORIAL hatte gegen diesen Bescheid geklagt. Die Verhandlung
dieser Klage war bereits mehrfach vertagt worden. Auf der nunmehr für den 18. November
anberaumten Sitzung beantragte der Anwalt von MEMORIAL Furkat Tischaev, eine
Entscheidung auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) die kollektive Klage mehrerer NGOs gegen das „Agentengesetz“ behandelt
hat. Einige weitere Organisationen sowie der Menschenrechtsbeauftragte Vladimir
Lukin hatten außerdem beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation Klage gegen
das Gesetz eingereicht.
Das Gericht folgte Furkat
Tischaevs Antrag und vertagte die Verhandlung auf den 4. Februar. Die
Entscheidungen von Verfassungsgericht und EGMR sollen erst abgewartet werden,
da andernfalls die Entscheidung eines nationalen Gerichts auf Grund geänderter
Umstände neu verhandelt werden müsste.
Die weiteren anstehenden Verfahren – betroffen
waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit bereits ausgesetzt wurde)
und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden ebenfalls mit derselben
Begründung vertagt.
Quelle: http://www.memo.ru/d/178070.html
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