Montag, 18. November 2013

Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung auf den 4. Februar 2014 vertagt


Moskauer Gericht wartet Entscheidungen höherer Instanzen ab


Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL hatte nach den umfangreichen staatsanwaltlichen Überprüfungen im Frühjahr die Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, wie es das vor fast einem Jahr in Kraft getretene „Agentengesetz“ für NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und "politisch" tätig sind, vorschreibt.

MEMORIAL hatte gegen diesen Bescheid geklagt. Die Verhandlung dieser Klage war bereits mehrfach vertagt worden. Auf der nunmehr für den 18. November anberaumten Sitzung beantragte der Anwalt von MEMORIAL Furkat Tischaev, eine Entscheidung auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die kollektive Klage mehrerer NGOs gegen das „Agentengesetz“ behandelt hat. Einige weitere Organisationen sowie der Menschenrechtsbeauftragte Vladimir Lukin hatten außerdem beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation Klage gegen das Gesetz eingereicht.

Das Gericht folgte Furkat Tischaevs Antrag und vertagte die Verhandlung auf den 4. Februar. Die Entscheidungen von Verfassungsgericht und EGMR sollen erst abgewartet werden, da andernfalls die Entscheidung eines nationalen Gerichts auf Grund geänderter Umstände neu verhandelt werden müsste.

Die weiteren anstehenden Verfahren – betroffen waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit bereits ausgesetzt wurde) und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden ebenfalls mit derselben Begründung vertagt.



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