Anwesenheit von Journalisten nicht erwünscht
Die für den 14.10. anberaumte Gerichtsverhandlung im
Zusammenhang mit der von der Staatsanwaltschaft gegen das
Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg initiierten
„Zivilklage“ wurde auf den 11. November vertragt, da kein Vertreter der
„dritten Partei“ – des Justizministeriums – erschienen war.
Anders als bei einem Administrativverfahren kann das
ADZ in Folge dieser Klage nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt,
sondern auch zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden, etwa dazu, sich
als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Zu diesem Schritt ist
das ADZ nicht bereit.
Das Bezirksgericht gab mehreren Anträgen der
Staatsanwaltschaft statt. So muss das ADZ Auskunft geben über sämtliche
Kontenbewegungen seit Eröffnung der Konten bis zum 14.10.2013. Ob der
dem Zentrum zur Last gelegte Bericht an die UNO über bedrohte
Minderheiten als „politische Tätigkeit“ definiert werden kann, soll im
Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Experte der Pädagogischen
Herzen-Universität/St. Petersburg untersuchen.
Der Antrag des ADZ, für die anstehende Verhandlung
einen größeren Raum zur Verfügung zu stellen oder eine Videoübertragung
zu ermöglichen, wurde hingegen abgelehnt. Nach Auffassung der
Staatsanwältin würde die „Anwesenheit von Journalisten die Verhandlung
stören“.
(Siehe auch unsere Berichte vom 26.9. und 9.10.2013)
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