Donnerstag, 3. Oktober 2013

Justizministerium setzt Tätigkeit eines Golos-Verbandes für drei Monate aus

Nachdem das russische Justizministerium bereits die Tätigkeit der Assoziation „Golos“ (die Stimme) bereits für ein halbes Jahr ausgesetzt hatte, wurde diese Maßnahme jetzt auch gegen einen ihrer Verbände angewandt. Am 30. September verfügte das Justizministerium, dass die "Regionale gesellschaftliche Organisation zum Schutz demokratischer Rechte und Freiheiten ‚Golos‘" für die kommenden drei Monate (bis zum 30. Dezember) nicht tätig sein darf. Das bedeutet, dass sie keinerlei Aktionen und Veranstaltungen durchführen und keine Zahlungen vornehmen darf, abgesehen von obligatorischen Zahlungen (Gehälter, Miete, Steuern, Strafen).

Grund für diese Maßnahme ist die Weigerung der Organisation, eine Eintragung in das Verzeichnis „ausländischer Agenten“ zu beantragen. In derselben Angelegenheit war im Juni bereits eine Strafzahlung in Höhe von 300.000 Rubeln (ca. 7.000 Euro) verhängt worden.

Bedeutende Auswirkungen auf die Tätigkeit von Golos wird dies nicht haben. Im Juli haben Mitarbeiter der Assoziation Golos, deren Tätigkeit bereits ausgesetzt war, die "Interregionale Bewegung zum Schutz der Wählerrechte 'Golos'" ins Leben gerufen. Diese sucht die Arbeit der Assoziation Golos fortzuführen und dabei ohne ausländische Fördergelder auszukommen. Sie wirbt intensiv um Spenden aus Russland selbst.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen