Der Ausschuss für gesellschaftliche Vereinigungen
und Organisationen in der russischen Staatsduma hat empfohlen, in erster
Lesung einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Voraussetzungen für
außerplanmäßige Überprüfungen von NGOs noch erweitert. Dieser Entwurf
des Justizministeriums, von der zuständigen Regierungskommission Anfang
Juni gebilligt, war Ende Juni in der DUMA eingebracht worden (vgl.
unsere Meldung vom 5. Juni).
Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung
des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf
Grund von Anzeigen vorgenommen werden.
Eine Vertreterin des Justizministeriums
rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die
Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer
der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz
könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und
auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt
auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.
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