Die Teilnehmer einer Konferenz der Moskauer
Helsinki-Gruppe – Vertreter wichtiger NGOs in Russland - diskutierten
verschiedene Änderungsvorschläge des berüchtigten „Agentengesetzes“, die
das Komitee für gesellschaftliche Initiativen (KGI) von Alexej Kudrin
und der Menschenrechtsrat vorgebracht hatten.
Die Vorschläge betrafen die Definition „politischer
Tätigkeit“ und des „ausländischen Agenten“. (politisch tätige NGOs, die
ausländische Fördergelder erhalten, gelten dem Gesetz zufolge als
„ausländische Agenten“). Das KGI will „politische Tätigkeit“ als „Kampf
um die politische Macht“ definieren. Als „ausländische Agenten“ dürften
allenfalls Organisationen gelten, die vertraglich festgelegte Aufträge
ausländischer Geldgeber ausführen.
Auch in den Augen der KGI wäre es besser, den
Terminus des ausländischen Agenten fallen zu lassen, das scheint ihr
aber im Augenblick unrealistisch, daher gehe es darum, den „Schaden zu
minimieren“ (so Andrej Maximov im „Kommersant“).
Die Position des Menschenrechtsrats ist ähnlich. Als
Kompromiss wird vorgeschlagen, NGOs, die erhebliche Fördergelder aus
dem Ausland erhalten, einer strengeren Rechenschaftspflicht zu
unterziehen.
Ungeachtet dieser Diskussionen sind sich die
NGO-Vertreter in ihrer grundlegenden Ablehnung des NGO-Agentengesetzes
einig. Ihnen geht es nicht um einzelne Korrekturen – Ziel ist die
Aufhebung des diskriminierenden Gesetzes.
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