Montag, 23. September 2013

"Es gilt nicht, das Gesetz zu verbessern – wir müssen seine Aufhebung erreichen"

Die Teilnehmer einer Konferenz der Moskauer Helsinki-Gruppe – Vertreter wichtiger NGOs in Russland - diskutierten verschiedene Änderungsvorschläge des berüchtigten „Agentengesetzes“, die das Komitee für gesellschaftliche Initiativen (KGI) von Alexej Kudrin und der Menschenrechtsrat vorgebracht hatten.

Die Vorschläge betrafen die Definition „politischer Tätigkeit“ und des „ausländischen Agenten“. (politisch tätige NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten, gelten dem Gesetz zufolge als „ausländische Agenten“). Das KGI will „politische Tätigkeit“ als „Kampf um die politische Macht“ definieren. Als „ausländische Agenten“ dürften allenfalls Organisationen gelten, die vertraglich festgelegte Aufträge ausländischer Geldgeber ausführen.
Auch in den Augen der KGI wäre es besser, den Terminus des ausländischen Agenten fallen zu lassen, das scheint ihr aber im Augenblick unrealistisch, daher gehe es darum, den „Schaden zu minimieren“ (so Andrej Maximov im „Kommersant“).

Die Position des Menschenrechtsrats ist ähnlich. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, NGOs, die erhebliche Fördergelder aus dem Ausland erhalten, einer strengeren Rechenschaftspflicht zu unterziehen.

Ungeachtet dieser Diskussionen sind sich die NGO-Vertreter in ihrer grundlegenden Ablehnung des NGO-Agentengesetzes einig. Ihnen geht es nicht um einzelne Korrekturen – Ziel ist die Aufhebung des diskriminierenden Gesetzes.

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