Der neue
Gesetzesentwurf sieht nach Mitteilung von hro.org vom 15.08.2013 die Erstellung
von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten seitens der Niederlassungen und
Vertretungen internationaler Nichtregierungsorganisationen vor. Auf ihrer
Webseite teilt die Regierung mit, dass es um besonders weit verbreitete Rechtsverstöße
wie beispielsweise die Fristverletzung bei der Rechnungslegung durch die Filialen
ausländischer NGOs geht.
Dabei
unterscheidet das Gesetz zwischen gewöhnlichen NGOs und jenen, die als
ausländische Agenten arbeiten, sowie Einrichtungen, die organisatorisch Teil
einer fremden internationalen Nichtregierungsorganisation sind.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen