Mit der Wahlbeobachtungsorganisation
GOLOS wurde am 25. April 2013 erstmals eine russische Nichtregierungsorganisation
aufgrund des fragwürdigen „Agentengesetzes“ zu einer Geldstrafe von 300 000 Rubel
(etwa 7.500 €) verurteilt mit der Begründung, sie habe Geld aus dem Ausland
erhalten und sich nicht wie vorgeschrieben als „ausländischer Agent“
registrieren lassen.
Golos kritisierte das Urteil als
rechtswidrig und unbegründet und wird Berufung einlegen. Die Organisation weist
erneut darauf hin, dass sie das Preisgeld des norwegischen Helsinki-Komitees mit
Hinweis auf das neue „Agentengesetz“ abgelehnt habe. Dieses Geld sei aufgrund
entsprechender Anweisungen an die Bank auch nie auf dem Konto der Gesellschaft
eingegangen.
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