Donnerstag, 5. April 2012

Russisches Parteiengesetz in der Kritik

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, eine Einrichtung des Europarats und besser bekannt als Venedig-Kommission, hat die russischen Gesetze zu politischen Parteien, zur Dumawahl und zur Versammlungsfreiheit scharf kritisiert. Aus Sicht der Kommission sollten bürokratische Kontrollen über die Gründung und Arbeit politischer Parteien weitgehend abgebaut und Kontrollfunktionen einer unabhängigen Instanz zugewiesen werden. Die Regelung, dass die Parteien, die nur regional unterstützt werden, an Wahlen nicht teilnehmen dürfen, sollte ganz abgeschafft oder zumindest abgeschwächt werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass deren Anhänger zu "undemokratischen Mitteln" greifen. Auch wurden zusätzliche Gesetzesbestimmungen zur Registrierung der Kandidaten als unangemessen streng bewertet, insbesondere hinsichtlich der Sammlung von Unterschriften. Hier könnten die gesetzlichen Beschränkungen nicht zum Schutz der Demokratie eingesetzt, sondern zum Ausschluss unerwünschter Konkurrenten ausgenutzt werden.

 Es wurde bedauert, dass die Fünf-Prozent-Hürde erst nach der Dumawahl 2011 eingeführt wurde. Auch wurde die neue Regelung zur Verringerung der Fristen für die finanzielle Überprufung politischer Parteien kritisiert: In den meisten Fällen würden Parteien nicht wegen finanzieller Fragen, sondern aufgrund fehlender Unterschriften oder zu geringer Anzahl der Mitglieder oder aber Gesetzesverstößen ausgeschlossen.

Es wird empfohlen, die Versammlungsfreiheit zu stärken. Auch dringende und spontane Versammlungen sollten erlaubt werden, wenn sie einen friedlichen Charakter haben und keine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen.

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