In Belarus hat ein Gericht den Menschenrechtler Ales Beljazki am 24.11.2011 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Beljazki ist Chef der Menschenrechtsorganisation Wjasna. Seine Festnahme folgte auf eine Verhaftungswelle gegen Oppositionelle seit der umstrittenen Wiederwahl von Präsident Alexander Lukaschenko im Dezember. Das Gericht sprach den Menschenrechtler wegen angeblicher Steuerhinterziehung schuldig.
Eine genaue Betrachtung des Sachverhalts macht deutlich, dass das harte Urteil vor allem im Zusammenhang mit der menschenrechtlichen Tätigkeit von Beljazki steht. Das Verfahren wurde vom Geheimdienst KGB initiiert. Dabei war in den Dokumenten des KGB ursprünglich nur von einer gesetzeswidrigen oppositionellen Tätigkeit des Vereins die Rede. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist nachträglich von der Staatsanwaltschaft formuliert worden.
Der Prozess gegen den Menschenrechtler zeigt nochmal deutlich, wie konsequent und hart das Regimes des Präsidenten Lukaschenko gegen die Oppositionelle vorgeht. Der Prozess löste scharfe Kritik in der EU aus. Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton und EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle sprachen von einem "politischen Prozess" und forderten die sofortige Freilassung des Menschenrechtlers.
Die Rechtsstaatlichkeit in Weißrussland wird derzeit auch wegen einem anderen Vorgehen in Frage gestellt - dem Minsker Terroristenprozess. Zwei junge Männer, Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljew, sind zum Tod durch Erschießen verurteilt worden. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die beiden für den Anschlag in der U-Bahn, bei dem 15 starben und 300 verletzt wurden, verantwortlich sind. Laut der Staatsanwaltschaft wollten die beiden die Lage im Land destabilisieren.
Gleichzeitig gibt es bei den unabhängigen Prozessbeobachtern und Bürgerrechtlern erhebliche Zweifel an der Beweislage. In der weißrussischen Gesellschaft ist die Vermutung verbreitet, dass der Anschlag von Kräften des Regimes begangen wurde. So wird etwa vermutet, dass die Videoaufnahmen vom Tatort manipuliert worden sind.
Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurden in Belarus 400 Menschen hingerichtet.
Eine genaue Betrachtung des Sachverhalts macht deutlich, dass das harte Urteil vor allem im Zusammenhang mit der menschenrechtlichen Tätigkeit von Beljazki steht. Das Verfahren wurde vom Geheimdienst KGB initiiert. Dabei war in den Dokumenten des KGB ursprünglich nur von einer gesetzeswidrigen oppositionellen Tätigkeit des Vereins die Rede. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist nachträglich von der Staatsanwaltschaft formuliert worden.
Der Prozess gegen den Menschenrechtler zeigt nochmal deutlich, wie konsequent und hart das Regimes des Präsidenten Lukaschenko gegen die Oppositionelle vorgeht. Der Prozess löste scharfe Kritik in der EU aus. Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton und EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle sprachen von einem "politischen Prozess" und forderten die sofortige Freilassung des Menschenrechtlers.
Die Rechtsstaatlichkeit in Weißrussland wird derzeit auch wegen einem anderen Vorgehen in Frage gestellt - dem Minsker Terroristenprozess. Zwei junge Männer, Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljew, sind zum Tod durch Erschießen verurteilt worden. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die beiden für den Anschlag in der U-Bahn, bei dem 15 starben und 300 verletzt wurden, verantwortlich sind. Laut der Staatsanwaltschaft wollten die beiden die Lage im Land destabilisieren.
Gleichzeitig gibt es bei den unabhängigen Prozessbeobachtern und Bürgerrechtlern erhebliche Zweifel an der Beweislage. In der weißrussischen Gesellschaft ist die Vermutung verbreitet, dass der Anschlag von Kräften des Regimes begangen wurde. So wird etwa vermutet, dass die Videoaufnahmen vom Tatort manipuliert worden sind.
Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurden in Belarus 400 Menschen hingerichtet.
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