Yukos hatte am 23.04.2004 in Straßburg geklagt.
Eine politisch motivierte versteckte Enteignung oder bewusste Zerschlagung des Yukos-Konzerns habe es nicht gegeben, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Vera Vassiljeva, Korrespondentin des russischen Menschenrechtsportals hro.org, kommentiert am 21.09.2011 den Straßburger Richterspruch zur Yukos-Klage:
Der Konzern sei nicht aus politischen Gründen diskriminiert worden?
Das habe der Ermittler im Pitschugin-Prozess, Alexander Bannikov, ganz anders gesehen. Und gesagt.
Auch die Weigerung einiger Staaten, die Auslieferung ehemaliger Yukos-Mitarbeiter abzulehnen, weil es sich um politische Flüchtlinge handele, passe nicht so recht ins Bild.
Möglicherweise sei der Begriff schlecht gewählt, und es wäre besser von persönlichen, materialistischen Gründen zu sprechen?
Svetlana Gannushkina, Vorsitzende des Flüchtlingshilfswerks „Bürgerbeteiligung“ und Mitglied des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL, habe der Autorin gegenüber erklärt, dass in der Yukos-Sache weder nach objektiven noch nach sachlichen Kriterien verhandelt würde. Schon 2003 habe sie bei einem Treffen mit dem damaligen Präsidenten Putin zu Menschenrechtsfragen den Eindruck gewonnen, dass dieser sowohl auf den Menschen Chodorkovskij als auch auf den Prozess äußerst emotional reagierte.
Dieser Eindruck wird durch den Chefredakteur der polnischen Gazeta Wyborcza, Adam Michnik, bestätigt, dem in einer Diskussion am 6. September 2010 im internationalen Waldai-Klub die sehr persönliche Reaktion Putins in der Sache Chodorkovskij aufgefallen war.
Ist der Yukos-Konzern also ein Opfer persönlicher Antipathie von Seiten Putins? Diese Feststellung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs steht noch aus …
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