Dienstag, 25. Februar 2014

Vorläufige Liste der Opfer in Kiew

In den letzten Tagen ist eine vorläufige Liste mit den Namen (vielfach mit Fotos) derer veröffentlicht worden, die vom 18. bis 21. Februar auf dem Majdan in Kiew ums Leben kamen. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Bisher sind 90 Personen identifiziert worden (Stand: 28.2.), darunter 70 Verteidiger des „Majdan“, die sich häufig aus anderen Städten zur Unterstützung nach Kiew auf den Majdan begeben hatten, und 11 Milizionäre.

Zu den Opfern gehören die Journalisten Wjatscheslav Weremij (über den schon berichtet wurde) und der 22jährige Igor Kostenko aus L’vov sowie Jewgenij Kotljar, ein Umweltaktivist (Mitglied der „Grünen Front“) aus Charkov.

Kotljar hatte sich am 17. Februar aus Charkov nach Kiew begeben. Am 18. Februar geriet er in den Kugelhagel von Berkut-Scharfschützen, als er versuchte, einen Verwundeten in Sicherheit zu bringen, und erlitt tödliche Verletzungen.

Erklärung von MEMORIAL International zum Urteil im Bolotnaja-Prozess

Das Unrechtsurteil, das im Samoskvorezkij-Gericht im Bolotnaja-Prozess gefällt wurde, kommt nicht überraschend.

Aber dieses Urteil verpflichtet uns, an etwas zu erinnern:

Die Machthaber müssen sich darüber im Klaren sein, dass ihre Versuche, mit solchen Mitteln einen gesellschaftlichen Protest mundtot zu machen und zum Erliegen zu bringen, kontraproduktiv sind. Die Ereignisse in der Ukraine sind ein Beispiel dafür, wohin die notorische Missachtung der öffentlichen Meinung führen kann.

Die ausführenden Organe sollten sich dessen bewusst sein, dass nicht allein ihre Auftraggeber, sondern auch sie selbst Verantwortung tragen. Jene, die den Auftrag der Machthaber ausführen, tun dies schließlich nicht unter Todesdrohung. Ihnen droht vermutlich nicht einmal ein Berufsverbot. Die Ermittler und Richter, die das Bolotnaja-Verfahren konstruiert haben, haben ein Verbrechen gegen die Rechtsstaatlichkeit begangen.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Freitag, 21. Februar 2014

Schuldspruch im Bolotnaja-Prozess. Urteilsverkündung folgt



Über 200 Festnahmen bei Solidaritätskundgebung für Angeklagte im Bolotnaja-Prozess



Die Gerichtsverhandlung im so genannten Bolotnaja-Prozess, in der heute das Urteil verlesen werden sollte, wurde nach mehreren Stunden unterbrochen. Die acht Angeklagten wurden schuldig gesprochen, die Urteilsverlesung wird Montag fortgesetzt.

Es stehen Personen vor Gericht, die am 6. Mai 2012, einen Tag vor dem offiziellen Machtantritt Putins zu seiner dritten Amtszeit als Präsident - an einer Kundgebung auf dem Bolotnaja-Platz gegen Putin teilgenommen hatten.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich etwa achthundert Personen zu einer Solidaritätskundgebung für die Angeklagten versammelt. Die Demonstration war nicht genehmigt. Sie verlief vollkommen friedlich. Die Teilnehmer skandierten Losungen wie „Freiheit“ und gedachten in einer Schweigeminute der Opfer der Gewalteskalation der vergangenen Tage in Kiew.

Über 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen - ein Viertel der Teilnehmer, was auch für russische Verhältnisse viel ist. Die Festgenommenen wurden in Bussen in eine Polizeistation gebracht, wo sie später wieder freigelassen wurden, allerdings meist nicht ohne Anfertigung der üblichen Protokolle. Das bedeutet, dass sie zu einer administrativen Geldstrafe verurteilt werden können, etwa nach § 20.2. des Verwaltungsstrafrechts wegen der Teilnahme an einer nichtsanktionierten Kundgebung. Zu den Festgenommenen gehörte auch einer der Mitarbeiter von MEMORIAL, Alexej Makarov, sowie der bekannte Journalist Sergej Parchomenko.

Parchomenko werden neben einem administrativen Verstoß eine Reihe weiterer Vergehen zur Last gelegt: Er habe Losungen skandiert, sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt, die Beamten attackiert und einem sogar ins Ohr gebissen. Das scheint absurd, und es gibt zahlreiche Fotos und Zeugenaussagen, die das widerlegen – in der gegenwärtigen Lage liegt allerdings der Verdacht nahe, dass dahinter die Absicht steckt, einen kritischen Journalisten mundtot zu machen.

Das Verfahren gegen Parchomenko soll am kommenden Dienstag (26. Februar) stattfinden.

Proteste in Charkov

Neben den dramatischen Ereignissen der letzten Tage in Kiew und Zusammenstößen im Westteil der Ukraine ist es auch in Charkov zu Zwischenfällen gekommen.

Auf dem Majdan selbst in Charkov blieb es bisher friedlich. Zu gewaltsamen Auseinandersetzungen – insbesondere mit den berüchtigten „Tituschki“ (Schläger auf Seiten der Polizei, die besonders brutal gegen Demonstranten vorgehen) – kam es indes am 19. Februar vor dem Gebäude der Akademie der Inneren Truppen in Charkov. Dort hatten sich Demonstranten versammelt, um die Ausfahrt zu blockieren. Sie wollten verhindern, dass Soldaten von dort nach Kiew aufbrachen.

Am Abend kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Verletzten auf Seiten der Demonstranten. Attackiert wurde auch der Leiter der Menschenrechtsgruppe in Charkov (dem dortigen Memorial-Verband) Jevgenij Zacharov, der zu vermitteln versucht hatte. Einheiten der Berkut begannen ohne jegliche Vorwarnung oder Aufforderung, den Platz zu verlassen, diesen zu räumen. Es kam zu mehreren Festnahmen.

Die Tituschki, kenntlich durch ihre einheitliche Aufmachung (gelbe Weste, maskiert) traten erst in Aktion, als das Ziel – die Räumung der Einfahrt – schon erreicht war. (Das eigentliche Ziel der Blockade wurde damit im Übrigen nicht erreicht. Am Abend fuhren 12 Busse in den Hof des Gebäudes und holten die Soldaten für den Einsatz in Kiew ab.)

Die „Tituschki“ gingen nicht nur äußerst rücksichtslos gegen Demonstranten vor, sondern ebenso gegen völlig unbeteiligte Personen (u. a. eine Gruppe von Fahrradfahrern, die vorbeikamen und offenbar nichts mit der Kundgebung zu tun hatten). Die Polizei ließ sie ungehindert gewähren und lehnte es ab, sich einzumischen. Ihre Aktionen sind in einem Video festgehalten.

Zwei Anwälte der Memorial-Menschenrechtsgruppe begaben sich danach zur Polizei, wo sich die Festgenommenen – sieben Personen – befanden. Der Zugang zu ihnen wurde ihnen jedoch verwehrt. Nach Mitternacht wurden die Festgenommen zum Gericht gebracht, wo man sie zu 15 Tagen Administrativhaft verurteilte, weil sie polizeilichen Anordnungen nicht Folge geleistet hätten.

Eine Stellungnahme der Menschenrechtsgruppe Charkov zur gestrigen erneuten Eskalation in Kiew finden Sie in englischer Sprache hier, auf Ukrainisch hier.

Mittwoch, 19. Februar 2014

Kiew: Eskalation der Gewalt

Bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Kiew sind bisher mindestens 26 Menschen ums Leben kommen, Hunderte wurden verletzt.

Das Solidaritätskomitee mit dem Majdan, das von russischen und ukrainischen Aktivisten am 27. Januar 2014 gegründet worden war, rief die internationale Gemeinschaft auf, „alle nur möglichen Schritte zu unternehmen, um das Blutvergießen in Kiew umgehend zu stoppen. (...) Die Ermordung friedlicher Bürger in der Ukraine muss sofort beendet werden.

Bei den Zusammenstößen wurde der 32jährige Journalist Wjatscheslaw Weremij getötet. Er war bereits bei Auseinandersetzungen im Januar verletzt worden. Maskierte Männer attackierten sein Auto, das an einer Ampel angehalten hatte, mit Molotow-Cocktails, zerrten ihn und seinen Begleiter, einen IT-Spezialisten, heraus, schlugen auf sie ein und schossen Weremij schließlich in den Oberkörper. Weremij verstarb nach mehreren Notoperationen in der Nacht im Krankenhaus.

"Reporter ohne Grenzen" berichtet in diesem Zusammenhang, dass seit Dienstag (18.2.) mindestens 29 Journalisten verletzt worden seien.

Die Ermittlungsabteilung des ukrainischen Sicherheitsdienstes SBU hat ein Verfahren gegen „einzelne Politiker“ eingeleitet wegen Handlungen, die eine Machtergreifung in der Ukraine zum Ziel hätten. Dieser Tatbestand kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Diese Darstellung wird vom russischen Außenministerium geteilt, das für die Gewaltakte allein die ukrainische Opposition verantwortlich macht: „Es handelt sich hier um den Versuch einer gewaltsamen Machtergreifung.

Der Chef des SBU Alexander Jakimenko hat inzwischen ausdrücklich erklärt, dass der SBU eine "Antiterror-Operation" vorbereite.

Weitere Informationen hier:

Montag, 17. Februar 2014

Versuchte Brandstiftung kein Straftatbestand

Nach dem versuchten Brandanschlag auf seine Wohnung hat Igor Sazhin inzwischen ein Schreiben von der Abteilung für Inneres in der Stadt Syktyvkar erhalten. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Polizei in den Handlungen des Mannes, der am 12. Februar abends den Vorleger vor Sazhins Wohnungstür angezündet hatte, keine Straftat sieht.

"Wenn also jemand in einem Mehrfamilienhaus, in dem viele Menschen wohnen, einen Brand legt und dabei niemand zu Schaden kommt, dann ist das in Ordnung und keine Straftat", kommentiert Sazhin. "Die Polizei wird sich damit erst befassen, wenn es Tote gibt." Für Sazhin ist diese Haltung geradezu ein ermutigendes Signal an die Brandstifter, solche Aktionen fortzusetzen.

Umso aktueller ist der Aufruf von Frontline Defenders, sich mit Unterschützungsschreiben für Igor Sazhin einzusetzen.

Hinweise hier: http://www.frontlinedefenders.org/node/25001/action,
russisch hier: http://www.frontlinedefenders.org/ru/node/25014/action.


Freitag, 14. Februar 2014

Brandanschlag auf Wohnung des Leiters von MEMORIAL Komi

Am 12. Februar abends wurde ein Anschlag auf die Wohnung von Igor Sazhin, dem Leiter von MEMORIAL Komi, verübt. Wie von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, tränkte ein Mann in einer Kapuze den Teppich an der Eingangstür zur Wohnung mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete ihn an. Der Brand konnte mit eigenen Kräften gelöscht werden.

Igor Sazhin bringt den Anschlag in Zusammenhang mit dem Urteil gegen Nikolaj Kotschetkov, einen Aktivisten der rechtsextremen Organisation „Rubezh Severa“ (Grenze des Nordens). Dieser hatte am 18. Mai 2013 an dem Überfall auf die Vollversammlung von MEMORIAL Komi teilgenommen und Sazhin tätlich angegriffen. Am 28. Januar 2014 wurde er deshalb zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt.

Die Organisation Frontline Defenders ruft zu einer Unterstützungsaktion zugunsten von Igor Sazhin auf. Sie finden den Appell in englischer Sprache hier, in russischer hier.

Mittwoch, 12. Februar 2014

Die "letzte Adresse"

Ein neues Projekt zur Auseinandersetzung mit dem Stalinismus auf breiter Basis


Seit seiner Existenz gehört es zu den Hauptaufgaben von MEMORIAL, Informationen und Zeugnisse über Opfer des stalinistischen Terrors zu sammeln und vor dem Vergessen zu bewahren. Die von MEMORIAL erstellte Datenbank über Opfer des politischen Terrors, die natürlich keineswegs vollständig ist und laufend ergänzt wird, könnte die wesentliche Quelle für ein neues Projekt werden.

Initiator dieses Projekts ist der Journalist Sergej Parchomenko. Nach seinen Worten geht es vor allem darum, das Andenken an einfache Sowjetbürger, die in die Mühlen der Repressionen gerieten, zu bewahren. Gedenktafeln für berühmte Persönlichkeiten gebe es in jeder Stadt in großer Zahl. Es gebe aber für Angehörige bisher keine Möglichkeit, an das tragische Schicksal ihrer Angehörigen zu erinnern, wenn diese keine bekannten Personen waren. Für sie ist dieses Projekt in erster Linie gedacht.

Teilweise zumindest wird auf das Vorbild von Gunter Demnigs „Stolpersteinen“ zurückgegriffen, die an NS-Opfer erinnern und mittlerweile nicht nur in Deutschland, sondern noch in etlichen weiteren Ländern, die in Hitlers Machtbereich gefallen waren, zu finden sind. Allerdings sollen die Gedenkzeichen an den Häusern, in denen die Opfer zur Zeit ihrer Verhaftung wohnten, ihren „letzten Adressen“, angebracht werden (nicht in den Boden eingelassen wie bei Demnig). Wie die Tafeln im Einzelnen zu gestalten sind, ist noch offen.

Für die erforderlichen kurzen Angaben auf den Tafeln wird die Datenbank von MEMORIAL als wesentliche Informationsquelle dienen. Man will für das Projekt keine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Die rechtlichen Fragen sollen mit den jeweiligen regionalen und städtischen Behörden geklärt werden.

Die Initiative soll im Einzelfall von Privatpersonen ausgehen. Eine Gruppe bei Facebook gibt es bereits. Die Initiatoren hoffen, dass das Projekt im Laufe der Zeit auf breite Resonanz stoßen wird und den Anstoß zu einer großen zivilgesellschaftlichen Initiative geben könnte.

Dienstag, 11. Februar 2014

Weitgehende Abschaltung des Kanals "Doschd" stößt auf Proteste

Verbraucherschutzorganisation klagt gegen Netzbetreiber

Eine Umfrage, die der kritische Sender Doschd (TVrain, dt. Regen) kürzlich in Russland durchführte, wurde zum Vorwand für eine weitgehende Beschneidung seiner Sendemöglichkeiten genommen.

Der Kanal hatte Teilnehmern an einer Diskussion und Zuschauern die Frage gestellt, ob es besser gewesen wäre, die Stadt Leningrad während der Blockade durch deutsche Truppen aufzugeben, um damit Menschenleben vor dem sicheren Hungertod zu retten. Diese Frage löste nicht nur zahlreiche Proteste aus, sondern auch den Unwillen von höchster Stelle, obwohl der Sender eine Entschuldigung abgab und die Umfrage von seiner Website entfernte.

Etliche Kabelnetzbetreiber haben den Sender seitdem bereits vom Netz genommen, am 10.Februar zuletzt auch Tricolor TV, was den Sender empfindlich trifft. Doschd ist jetzt nur noch über einige regionale Netzbetreiber zu empfangen, sowie außerdem im Internet.

Diese Maßnahmen haben eine Welle von Protesten ausgelöst. Mittlerweile hat sich eine breite Kampagne zur Unterstützung von Doschd formiert. Mitglieder der Moskauer Journalisten-Charta und des Petersburger Journalistenverbandes bekundeten ihre „extreme Sorge“ angesichts der Situation und warnten vor der Gefahr eines Wiederaufkommens einer Zensur im Lande.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten hatte sich bereits Ende Januar an die Generalstaatsanwaltschaft und eine Reihe weiterer Behörden gewandt und gefordert, die Rechtmäßigkeit der Abschaltung von Doschd durch die Kabelnetzbetreiber zu überprüfen. Der Menschenrechtsrat hat zu diesem Thema am 4. März eine Sondersitzung anberaumt.

Die Gesellschaft für Verbraucherschutz hat Klage bei einem Moskauer Bezirksgericht gegen verschiedene der betreffenden Netzbetreiber, darunter Tricolor TV, NTV-plus, Beeline und andere, eingereicht. Bei der Verbraucherschutzorganisation waren etliche Beschwerden von Nutzern eingegangen, die eine Vertragsverletzung durch die Netzbetreiber beklagten. Die Abschaltung von Doschd bedeute eine einschneidende Qualitätsminderung der Dienstleistungen, für die die Abonnenten keinerlei Kompensation bekommen hätten.

"Persona non grata" in der Ukraine

Mitglied des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten wird Einreise in die Ukraine verwehrt

Andrej Jurov, Mitglied des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten, in dem er die ständige Kommission zur Beobachtung der Menschenrechtslage im Ausland leitet, ist vor einigen Tagen die Einreise in die Ukraine verwehrt worden. Er hatte dort an einer internationalen Konferenz teilnehmen und sich mit der Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments treffen wollen. Begegnungen mit Vertretern der Opposition waren nicht geplant.

Jurov wurde in Kiew bei der Einreise erklärt, er sei in der Ukraine „persona non grata“, sein Name finde sich in einem Verzeichnis von Personen, deren Einreise in die Ukraine verboten oder unerwünscht sei – wie lange dies gelte, wurde nicht mitgeteilt. Jurovs Pass wurde dem Flugkapitän der Maschine übergeben, mit der er nach Moskau zurückflog. In Moskau erhielt er von den Beamten seinen Pass zurück sowie ein Protokoll über seine Ausschaffung.

Jurov hatte die Ukraine regelmäßig und zuletzt vor zwei Wochen besucht, um sich in Kiew, Charkow und Donezk mit Vertretern der Behörden und mit Personen zu treffen, die Opfer von Polizeigewalt und Drangsalierungen von Seiten der Behörden geworden waren. Am 4. Februar hatte er in Moskau eine Pressekonferenz abgehalten und die Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine kritisiert.

Human Rights Watch hat gegen Jurovs Ausweisung protestiert. Ebenso haben sich der russische Menschenrechtsbeauftragte Vladimir Lukin sowie der Menschenrechtsrat eingeschaltet. Dessen Vorsitzender hat ein Schreiben an den russischen Außenminister Lavrov gerichtet. Angesichts der Erklärungen der ukrainischen Führungen über die „Bedeutung multilateraler Kontakte und der Intensivierung der Kontakte zur Russischen Föderation, auch im Hinblick auf die Lösung der gegenwärtigen politischen Krise“ sei diese Maßnahme befremdlich. Fedotov bittet Lavrov, Schritte einzuleiten, um diese Situation zu regeln und eine Wiederholung solcher Fälle auszuschließen.

Dienstag, 4. Februar 2014

Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung erneut vertagt

Die für den 4. Februar anberaumte Gerichtsverhandlung über die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL ist zum wiederholten Male vertragt worden, nunmehr auf den 15. April.

MEMORIAL hatte die Aufforderung der Staatsanwaltschaft angefochten, sich im Sinne des „Agentengesetzes“ als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Bereits im November hatte Furkat Tischaev für MEMORIAL bei Gericht beantragt, die anstehenden Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzuwarten. Bei beiden Instanzen sind Klagen gegen das „Agentengesetz“ hängig.

Da sich an dieser Situation nichts geändert hat, stellte Kirill Koroteev, der Memorial und in einem analogen Verfahren Golos vertritt, erneut den Antrag auf Vertagung.

Für die anderen NGOs, deren Verfahren heute behandelt werden sollten, wurde ebenso entschieden. Es handelt sich um die Assoziation Golos (deren Tätigkeit bereits ausgesetzt wurde, die ihre Arbeit aber auf geänderter rechtlicher Basis fortsetzt), Gesellschaftliches Verdikt und JURIKS („Juristen für konstitutionelle Rechte und Freiheiten“).

Eine Auflistung früherer und anstehender Gerichtstermine im Zusammenhang mit dem "Agentengesetz" und den staatsanwaltlichen Überprüfungen finden Sie hier.

NGO-Überprüfungen auf "Agententätigkeit" gehen weiter

Stiftung für Informationsfreiheit in Petersburg überprüft

Am 22. Januar wurde in Petersburg erneut eine NGO von der Staatsanwaltschaft überprüft. Es handelt sich um die Stiftung für Informationsfreiheit, deren Leiter Ivan Pavlov das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NIZ) bereits in mehreren Verfahren als Anwalt vertreten hat.

Die Stiftung für Informationsfreiheit wurde im Jahre 2004 in Petersburg gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Zugang von Privatpersonen und Organisationen zu gesellschaftlich relevanten Informationen, insbesondere über die Arbeit von Regierungs- und Verwaltungsorganen, sicherzustellen. Zu diesem Zweck führt sie ein Monitoring offizieller staatlicher Websites mit Evaluierungen durch.

Die Überprüfung wurde nach Auskunft der Behörden auf Grund der Anzeige einer „interessierten“ Privatperson (Vitalij Surnov) vorgenommen. Soweit bekannt, ist dies die erste NGO, die sich die Staatsanwaltschaft im Jahre 2014 vorgenommen hat. 2013 war die Stiftung im Zuge der umfassenden Kontrollaktionen ebenfalls überprüft worden. Damals hatte die Organisation wie etliche andere eine Verwarnung erhalten.

Ivan Pavlov wurde am 23. Januar zum Verhör vorgeladen. Am 27. Januar erhielt die Stiftung bereits den Bescheid der Staatsanwaltschaft, diesmal die direkte Aufforderung, „beim Justizministerium einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis von Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben, einzureichen“.

In dem Bescheid zählt der Staatsanwalt eine Reihe von Aktivitäten auf, die sie als „politische Tätigkeit“ qualifiziert, darunter etliche Berichte, die die Stiftung auf ihrer Website oder in Blogs über ihre Arbeit publiziert hat. („Politische Tätigkeit“ verpflichtet nach dem "Agentengesetz" eine NGO zur Registrierung als „ausländischer Agent“, sofern sie ausländische Fördergelder bekommt).

Die Stiftung versteht ihre Arbeit jedoch nicht als politisch. Sie sei in keinen politischen Machtkampf involviert und ergreife nicht Partei. Sie wird diesen Bescheid daher nicht akzeptieren, sondern ihn gerichtlich anfechten.

Einen englischen Bericht dazu finden Sie hier.

Website der Organisation: http://www.svobodainfo.org

Montag, 3. Februar 2014

Erklärung zum Bolotnaja-Prozess

Am 6. Mai 2012, einen Tag vor der Inauguration Wladimir Putins, ist es in Moskau am Rande einer Kundgebung zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen. Gegen 29 Teilnehmer wurde ein Prozess eingeleitet, das Verfahren gegen zwei weitere, Sergej Udalzov und Leonid Razvozzhaev, soll am 4. Februar beginnen.

Bis zum 6. Februar sollten die Ermittlungen im ersten Verfahren abgeschlossen sein, inzwischen wurde diese Frist anscheinend nochmals verlängert. Am 2. Februar fand in Moskau eine Solidaritätskundgebung für die Angeklagten mit mehreren Tausend Teilnehmern statt.

Der Menschenrechtsrat der Russischen Föderation (nicht mit dem „Rat beim Präsidenten der RF für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und für Menschenrechte“, ebenfalls kurz „Menschenrechtsrat“ genannt, zu verwechseln) hat die nachstehende Erklärung zur Unterstützung der Bolotnaja-Angeklagten abgegeben.

"Der erste Gruppenprozess im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 6. Mai 2012 befindet sich in seinem Endstadium. Von zwölf Angeklagten sind nur vier unter die Amnestie gefallen, acht Personen erwarten ihr Urteil. Den anderen stehen Gerichtsverfahren noch bevor.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits für Aleksandra Duchanina (verh. Naumova) und Sergej Krivov sechs Jahre Haft beantragt; für Andrej Barabanov, Stepan Simin, Denis Luzkevitsch, Alexej Polichonovitsch und Artem Savelov – fünfeinhalb und für Jaroslav Belousov fünf Jahre.

Das Gericht kann in der Regel etwas hinter diesen Anträgen zurückbleiben, die nächsten Instanzen lassen dann gewöhnlich noch etwas nach, um Humanität zu demonstrieren. Jedes Urteil, das die „Bolotnaja-Häftlinge“ für Jahre hinter Gitter bringt, werden die russische sowie die internationale Öffentlichkeit als grausame und zynische demonstrative Abrechnung empfinden.

Es ist bekannt, und das seit einem halben Jahr andauernde Gerichtsverfahren hat es erneut bestätigt, dass es an diesem Tag in Moskau zu keinen massenhaften Ausschreitungen gekommen ist. Das wird umso deutlicher, wenn man diese Ereignisse mit der Konfrontation auf den Straßen von Kiew vergleicht. Der physische und psychische Schaden, den Vertreter der Ordnungskräfte erlitten haben, ist minimal im Vergleich mit den Zusammenstößen am Abend des 6. Mai am Bolotnaja-Platz und mit der Grausamkeit, mit der dort Polizeikräfte und Spezialeinheiten gegen die Demonstranten vorgingen.

Der Prozess hat gezeigt, dass keine Beweise dafür vorliegen, dass die Angeklagten den Verletzten irgendeinen Schaden zugefügt hätten. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst: das Gericht, die Behörden, die Gesellschaft und die Gutachter.

Im Falle eines Schuldspruchs würden die Machthaber, ungeachtet aller vorigen Schritte, demonstrieren, dass sie sich auf einen Konfrontationskurs mit der Zivilgesellschaft begeben wollen.


Ludmila Alekseeva (Vorsitzende der Moskauer Helsinki-Gruppe)
Svetlana Gannuschkina (Vorsitzende des Komitees „Bürgerhilfe“)
Valerij Botschtschev (Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe)
Jurij Vdovin (Stellvertretender Vorsitzender von “Bürgerkontrolle”)
Oleg Orlov (Mitglied im Rat des Menschenrechtszentrums MEMORIAL)
Lev Ponomarev (Direktor der Bewegung “Für Menschenrechte” (Za prava tscheloveka)
Alexander Tscherkassov (Vorsitzender des Rats des Menschenrechtszentrums MEMORIAL)"

Informationen zu diesem Prozess auf Russisch hier.

Samstag, 1. Februar 2014

Gesellschaft für Verbraucherschutz in Moskau überfallen

Unterstützungskomitee für Ukraine im Visier?

Unbekannte maskierte Männer haben das Büro der Gesellschaft für Verbraucherschutz in Moskau überfallen, Möbel zerschlagen und die Mitarbeiter attackiert. Mit ihnen kam auch ein Fernsehteam, vermutlich von NTV.

Michail Anschakov, der Leiter der Verbraucherschutzorganisation, teilte mit, die Angreifer hätten offenbar das neugegründete „Komitee zur Solidarität mit der Ukraine“ im Auge gehabt, dem er ebenfalls (als Privatperson) angehört.

Diese Organisation, die erst am 27. Januar gegründet wurde, verfügt über kein eigenes Büro. Die erste Sitzung des Komitees hat daher in den Räumen des Verbraucherverbandes stattgefunden.

25 Jahre MEMORIAL

Erklärung zum 25. Jahrestag der Gründungsversammlung

Vor 25 Jahren fand in Moskau die Gründungsversammlung der Gesellschaft MEMORIAL statt.

Es ist keine Übertreibung, zu sagen, dass zur Zeit der Perestrojka die Wiederherstellung des Gedenkens an die tragische Vergangenheit unseres Landes zu einer nationalen Idee geworden war, wenn auch nur für kurze Zeit.

Das Streben nach historischer Wahrheit und zivilgesellschaftlicher Verantwortung für die Gegenwart waren die wesentlichen Beweggründe bei der Gründung von Memorial – einer gesellschaftlichen Organisation, die in Folge einer breiten, spontanen Bewegung von unten, die bereits 1987 eingesetzt hatte, entstanden war.

Damals schienen uns unsere Aufgaben nicht so schwer. Unsere Gesellschaft schien bereit, die totalitäre Vergangenheit eindeutig und streng zu beurteilen. Schon lange waren wir davon überzeugt, dass sie bereit sei, sich vom totalitären Erbe zu lösen, dass derartige sowjetische Propaganda-Klischees wie das von einer „feindlichen Umgebung“, „Umtrieben des Westens“ und einer „fünften Kolonne“ für immer der Vergangenheit angehörten und dass „politische Verfolgungen“ oder „politische Gefangene“ in unserem Leben keine Rolle mehr spielen würden.

Wir haben uns geirrt. Wahrscheinlich sind unsere Aufgaben so schnell nicht zu bewältigen. Natürlich haben wir auch selbst Fehler gemacht – oder zwar in der richtigen Richtung gearbeitet, aber nicht energisch und konsequent genug.

Einiges haben wir dennoch erreicht. Wir, das heißt nicht MEMORIAL allein, sondern auch andere gesellschaftliche Organisationen und Berufsgruppen (Historiker, Mitarbeiter von Museen, Lehrer u. a.), die sich mit den gleichen Problemen befassen undgemeinsam mit uns oder unabhängig von uns arbeiteten. Wir – das sind all die, die MEMORIAL heute, wie schon vor 25 Jahren, unterstützen.

Weit mehr ist uns indes nicht gelungen, aus vielerlei Gründen.
Sowohl die Aufklärung der Vergangenheit als auch der Kampf für Freiheit und Menschenrechte stehen nach wie vor auf der Tagesordnung. Darin bestehen die wesentlichen Aufgaben nicht nur für MEMORIAL, sondern für die  Zivilgesellschaft insgesamt im ganzen postsowjetischen Raum.

Vielleicht für weitere 25 Jahre, vielleicht auch für länger.Wir werden also unsere Arbeit fortsetzen.